Pflegearbeiten auf Streuobstwiesen an den Standards für Obstbaumpflege ausrichten
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S A C H S T A N D :
Anregung vom 24.06.2024, OA 474 entstanden aus Vorlage: OF 201/14 vom 10.06.2024 Betreff: Pflegearbeiten auf Streuobstwiesen an den Standards für Obstbaumpflege ausrichten Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, Ausschreibungstexte und Leistungsverzeichnisse bei der Ausschreibung und Vergabe von Pflegearbeiten auf Streuobstwiesen an den vom Pomologenverein festgelegten Standards für Obstbaumpflege auszurichten.
Begründung:
Streuobstwiesen mit ihren großkronigen Obstbäumen erfahren aufgrund ihres hohen ökologischen Werts derzeit eine neue öffentliche Beachtung und Wertschätzung. Als Reaktion auf den gravierenden Rückgang der Bestände werden vermehrt Streuobstwiesen neu angelegt und alte Obstbaumbestände wieder in Pflege genommen - oft unterstützt durch Förderprogramme. In Harheim, aber auch in anderen Frankfurter Stadtteilen, wurden zudem in den vergangenen Jahren Streuobstwiesen als Ausgleichsflächen für Bauvorhaben angelegt oder Altbaumbestände als solche ausgewiesen. Allerdings können die Bemühungen, die Bestände von Streuobstwiesen langfristig zu bewahren und auszubauen, nur erfolgreich sein, wenn die dafür erforderlichen Pflanz-, Erziehungs-, Pflege- und Schnittarbeiten fachgerecht ausgeführt werden. Dies ist jedoch bislang bei den in Harheim ausgewiesenen Flächen weder bei Neuanlagen noch bei der Pflege von Altbaumbeständen zu beobachten. Das dürfte auch an der bisherigen Vergabepraxis liegen, die sich üblicherweise an den Vorgaben der Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen und Richtlinien für Baumpflege (ZTV-Baumpflege) orientiert. Diese fokussieren jedoch auf die Pflege von Bäumen im Siedlungs- und Straßenbereich und tragen den Besonderheiten von Streuobstbäumen nur ungenügend Rechnung. Daher hat der Pomologenverein e. V. gemeinsam mit öffentlichen Stellen gesonderte Standards der Obstbaumpflege erarbeitet, in denen Mindestanforderungen an eine fachgerechte Pflege großkroniger Obstbäume formuliert sind. Die Standards der Obstbaumpflege enthalten zudem einen umfangreichen Katalog von Musterleistungsbeschreibungen, die den Kommunen die Erstellung von Ausschreibungstexten und Leistungsverzeichnissen erleichtert. Die Standards können bezogen werden unter https://www.pomologen-verein.de/ag-standards/. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 14Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Klima- und Umweltschutz Versandpaket: 03.07.2024
Beratungsergebnisse:
29. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 05.09.2024, TO I, TOP 15 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 474 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, LINKE. und Volt gegen CDU, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Annahme) sowie AfD (= vereinfachtes Verfahren) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION (= Prüfung und Berichterstattung) Gartenpartei (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 5081, 29. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz vom 05.09.2024