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Bebauungsplan Nr. 891 - Nördlich Adickesallee/Ortsbeirat nicht ausschließen Vortrag des Magistrats vom 21.02.2014, M 51

Lesezeit: 5 Minuten

Bisheriger Verlauf

21.02.2014

Vortrag des Magistrats

Bebauungsplan Nr. 891 - Nördlich Adickesallee - Bereich um die ehemalige Oberfinanzdirektion - hier: Rahmenkonzept

Details im PARLIS M_51_2014
20.03.2014

Anregung Ortsbeirat

Bebauungsplan Nr. 891 - Nördlich Adickesallee/Ortsbeirat nicht ausschließen Vortrag des Magistrats vom 21.02.2014, M 51

Details im PARLIS OA_488_2014
20.03.2014

Antrag Ortsbeirat

Bebauungsplan Nr. 891 - Nördlich Adickesallee/Ortsbeirat nicht ausschließen

Details im PARLIS OF_569-3_2014
14.07.2014

Stellungnahme des Magistrats

Bebauungsplan Nr. 891 - Nördlich Adickesallee / Ortsbeirat nicht ausschließen

Details im PARLIS ST_877_2014
Partei(en):

S A C H S T A N D :

Anregung vom 20.03.2014, OA 488 entstanden aus Vorlage: OF 569/3 vom 20.03.2014 Betreff: Bebauungsplan Nr. 891 - Nördlich Adickesallee/Ortsbeirat nicht ausschließen Vortrag des Magistrats vom 21.02.2014, M 51 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Vorlage M 51 wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass die Punkte II. und III. dahin gehend geändert werden, dass sowohl die erste öffentliche Auslegung des Entwurfes des Bebauungsplanes Nr. 891 gemäß § 3 Absatz 2 BauGB als auch dessen weitere öffentliche Auslegung nach Änderung oder Ergänzung aufgrund vorgebrachter Stellungnahmen jeweils nur auf Grundlage eines vorherigen Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung vorgenommen wird.

Begründung:

Der Vortrag des Magistrats, M 51, sieht ausdrücklich vor, die Verwaltung zu ermächtigen, sowohl die erste als auch die nachfolgende öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes jeweils ohne einen weiteren Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vorzunehmen. Das bedeutet nicht nur, dass die Stadtverordneten ihre Beurteilungskompetenz weitgehend pauschal an die Verwaltung delegieren würden. Dies bedeutet weiterhin, dass die Beurteilung und Würdigung des Inhaltes des Bebauungsplanentwurfes im Aufstellungsverfahren weitgehend auch dem zuständigen Ortsbeirat 3 unmöglich gemacht würde. Eine tragfähige Begründung für die damit verbundene erhebliche Beschränkung von Beteiligungsrechten der Bürgervertreter enthält die Vorlage M 51 nicht. Es wird allein eine "zeitaufwendige" Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und eine "zeitnahe Offenlage" sowie ein "zügiger Fortgang des Verfahrens" aufgeführt. Derartig pauschale Argumentationsfiguren erscheinen nicht als ausreichend, um die gesetzlich vorgesehene Beteiligung von Bürgervertretern bei der Aufstellung eines Bebauungsplanes als Ausdruck einer demokratisch legitimierten Willensbildung entbehrlich erscheinen zu lassen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 21.02.2014, M 51 dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.07.2014, ST 877 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Beratung im Ortsbeirat: 3 Versandpaket: 26.03.2014

Beratungsergebnisse:

28. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 24.03.2014, TO I, TOP 31 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 51 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Der Vorlage OA 488 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: zu 1. SPD, FDP, ELF Piraten und RÖMER gegen LINKE. (= Annahme im Rahmen OA 488); CDU, GRÜNE und FREIE WÄHLER (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) zu 2. SPD, LINKE., FDP, ELF Piraten und RÖMER; CDU, GRÜNE und FREIE WÄHLER (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) 29. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 01.04.2014, TO I, TOP 27 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 51 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 488 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, FDP, ELF Piraten und RÖMER gegen LINKE. (= Annahme im Rahmen OA 488); FREIE WÄHLER (= Enthaltung) zu 2. CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FDP, ELF Piraten und RÖMER (= Annahme); FREIE WÄHLER (= Enthaltung) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: ÖkoLinX-ARL (M 51 und OA 488 = Ablehnung) NPD (M 51 und OA 488 = Enthaltung) REP (M 51 und OA 488 = Annahme) 30. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 03.04.2014, TO II, TOP 36 Beschluss: 1. Der Vorlage M 51 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 488 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, FDP, ELF Piraten, RÖMER und REP gegen LINKE. (= Annahme im Rahmen OA 488) und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung); FREIE WÄHLER und NPD (= Enthaltung) zu 2. CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FDP, ELF Piraten, RÖMER und REP (= Annahme) sowie ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung); FREIE WÄHLER und NPD (= Enthaltung) Beschlussausfertigung(en): § 4437, 30. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 03.04.2014 Aktenzeichen: 61 00