Bebauungsplan Nr. 834 - Südlich Rödelheimer Landstraße Vortrag des Magistrats vom 20.12.2013,
Bisheriger Verlauf
Vortrag des Magistrats
Bebauungsplan Nr. 834 - Südlich Rödelheimer Landstraße hier: Aufstellungsbeschluss-Änderung - § 2 (1) BauGB Strukturkonzept
Details im PARLIS M_250_2013Antrag Ortsbeirat
Bebauungsplan 834 südlich Rödelheimer Landstraße/M.250 vom 20.12.2013
Details im PARLIS OF_377-7_2014Anregung Ortsbeirat
Bebauungsplan Nr. 834 - Südlich Rödelheimer Landstraße Vortrag des Magistrats vom 20.12.2013, M 250
Details im PARLIS OA_490_2014Stellungnahme des Magistrats
Bebauungsplan Nr. 834 - Südlich Rödelheimer Landstraße
Details im PARLIS ST_1088_2014Antrag Ortsbeirat
Planungen für das Gebiet südlich der Rödelheimer Landstraße
Details im PARLIS OF_154-7_2017Ortsbeirat Magistratsvorlage
Planungen für das Gebiet südlich der Rödelheimer Landstraße
Details im PARLIS OM_1421_2017Vortrag des Magistrats
Bebauungsplan Nr. 834 - Südlich Rödelheimer Landstraße hier: Aufstellungsbeschluss-Änderung - § 2 (1) BauGB Strukturkonzept
Details im PARLIS M_250_2013Antrag Ortsbeirat
Bebauungsplan 834 südlich Rödelheimer Landstraße/M.250 vom 20.12.2013
Details im PARLIS OF_377-7_2014Anregung Ortsbeirat
Bebauungsplan Nr. 834 - Südlich Rödelheimer Landstraße Vortrag des Magistrats vom 20.12.2013, M 250
Details im PARLIS OA_490_2014Stellungnahme des Magistrats
Bebauungsplan Nr. 834 - Südlich Rödelheimer Landstraße
Details im PARLIS ST_1088_2014Antrag Ortsbeirat
Planungen für das Gebiet südlich der Rödelheimer Landstraße
Details im PARLIS OF_154-7_2017Anregung Ortsbeirat
Planungen für das Gebiet südlich der Rödelheimer Landstraße
Details im PARLIS OM_1421_2017S A C H S T A N D :
Betreff: Bebauungsplan Nr. 834 - Südlich Rödelheimer Landstraße Vortrag des Magistrats vom 20.12.2013, M 250 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Vorlage M 250 wird mit folgenden Änderungen zugestimmt: Der Magistrat wird beauftragt, im Bebauungsplan Nr. 834 folgende Punkte zu berücksichtigen: 1. Im Gebiet zwischen Ludwig-Landmann-Straße/Rödelheimer Landstraße/Morsestraße soll das dort ansässige mittelständische Gewerbe erhalten bleiben und sich weiter entwickeln dürfen. Deshalb ist das Gebiet als Gewerbegebiet auszuweisen - genau, wie dies beim südlich angrenzenden Teil des Plangebiets der Fall ist. Die Straße, die über vorhandene Bebauung gelegt werden soll, ist zu streichen. 2. Für das gesamte Planungsgebiet wird der Magistrat gebeten zu prüfen, ob durch eine andere Zuordnung von Misch- und Wohngebieten und durch die Errichtung von Lärmschutzwänden/-wällen das Konfliktpotenzial für bestehendes Gewerbe zur heranrückenden Wohnbebauung unter besonderer Berücksichtigung der Lärmemissionen reduziert werden kann. 3. Es werden ausreichende Flächen für Kindertagesstätten im Bebauungsplan reserviert. Wenn die Kitas nicht als Solitärbauten ausgeführt werden können, ist vertraglich festzulegen, dass diese Bauten vorrangig erstellt und bezugsfertig werden. 4. Nach § 9 Absatz 7 und 8 des BauGB sind im Bebauungsplan mindestens 30 Prozent der Fläche für geförderten Wohnungsbau vorzusehen. Diese Richtlinie ist auch in entsprechenden städtebaulichen Verträgen zu setzen.