Mitwirkung von Stadtverordneten und Magistratsmitgliedern bei Stiftungen

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Anregung vom 13.09.2024, OA 494 entstanden aus Vorlage: OF 546/12 vom 22.08.2024 Betreff: Mitwirkung von Stadtverordneten und Magistratsmitgliedern bei Stiftungen Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Die Stadtverordneten und Magistratsmitglieder, die in diversen Vorständen von Stiftungen (Pflegamt) tätig sind, werden gebeten zu prüfen, ob Erbbauzinsen vorerst nicht weiter erhöht bzw. grundsätzlich reduziert werden können.

Begründung:

Mit dem Erbbauzins wurden in den letzten Jahren in relativ kurzer Zeit die Grundstückswerte überholt. Das heißt, es wurde mehr Zins gezahlt, als das eigentliche Grundstück vom Bodenrichtwert her wert war. Z. B. das Waisenhaus als gemeinnützige und mildtätige Stiftung finanziert und sichert mit dem Erbbauzins dauerhaft und langfristig die Erfüllung des Stiftungszwecks, so ist dies der Webseite zu entnehmen. Nichtsdestotrotz sollten die o. g. Mitglieder der Pflegämter ihre Möglichkeiten dazu nutzen, die hohen Erbbauzinsen zu reduzieren, da sie in vielen Fällen für Normalverdiener eine dauerhaft hohe und steigende Belastung darstellen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Versandpaket: 18.09.2024