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Bei den städtischen Wohnungsbaugesellschaften ABG Frankfurt Holding und Nassauische Heimstätte Ladestationen für Elektrofahrzeuge errichten

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Partei(en):

S A C H S T A N D :

Anregung vom 03.05.2021, OA 4 entstanden aus Vorlage: OF 12/11 vom 19.04.2021 Betreff: Bei den städtischen Wohnungsbaugesellschaften ABG Frankfurt Holding und Nassauische Heimstätte Ladestationen für Elektrofahrzeuge errichten Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, mit der Wirtschaftsförderung die neue 80-Prozent- Förderung für Kommunen des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) für Ladeinfrastruktur zu nutzen und auf die beiden städtischen Wohnungsbaugesellschaften einzuwirken sowie diese zu beraten, unverzüglich einen Plan für den Aufbau und das Wachstum an marktpreisgerechten Ladepunkten für ihre Mieter zu entwerfen und zeitnah umzusetzen.

Begründung:

Mieter der städtischen Wohnungsbaugesellschaften haben in der Regel auf den Parkplätzen der Liegenschaften der Wohnungsbaugesellschaften keinen Zugang zu elektrischen Ladepunkten für Elektrofahrzeuge. Bisher gibt es kaum öffentliche Ladepunkte in Frankfurt, und Frankfurt befindet sich nicht unter den ersten zehn der Großstädte mit Ladepunkten, sondern rangiert weit hinten in der Liste direkt nach Regensburg bei den Kleinstädten. Ab 2030 wird VW keine konventionellen Autos mehr verkaufen, Volvo bereits ab 2025 und Mercedes wird ab 2030 85 Prozent der Fahrzeuge mit Elektromotoren verkaufen. Der Trend ist inzwischen eindeutig und es ist an der Zeit, nun den Käufern von Neuwagen die Chance zu geben, elektrisch zu fahren. Wenn keine entsprechenden Angebote geschaffen werden, fahren die Elektrofahrzeuge in Köln und Hamburg, aber nicht bei uns. Die Stadt Frankfurt hat Probleme mit schlechter Luft in der Stadt und sollte daher die Angebote, dort wo ein Hebel angesetzt werden kann, umgehend umsetzen. Mit einer 80-Prozent-Förderung durch das BMVI bedeutet dies einen großen Mehrwert und sollte wahrgenommen werden. Mieter haben es schwer, bei einem Unternehmen wie der AGB überhaupt Gehör zu finden. Auf den Gedanken, eine Ladestation in der Nähe der Mietwohnung von der ABG zu fordern, werden die wenigsten Mieter kommen. Daher ist es unerlässlich, auf die Wohnungsbaugesellschaften zuzugehen und die entsprechenden Ziele vorzugeben. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 01.10.2021, B 355 Bericht des Magistrats vom 15.03.2024, B 112 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Wirtschaft, Recht und Frauen Versandpaket: 12.05.2021

Beratungsergebnisse:

3. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 13.07.2021, TO I, TOP 240 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage OA 4 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU (= Ablehnung) sowie LINKE., ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION (= Annahme); AfD (= Enthaltung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: IBF und Gartenpartei (= Annahme) 4. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 15.07.2021, TO II, TOP 53 Beschluss: Die Vorlage OA 4 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU (= Ablehnung) sowie LINKE., ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG, FRAKTION, IBF und Gartenpartei (= Annahme); AfD (= Enthaltung) Beschlussausfertigung(en): § 405, 4. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 15.07.2021 Aktenzeichen: 92-40