Anregung vom 08.11.2024, OA 504 entstanden aus Vorlage: OF 558/12 vom 21.10.2024 Betreff: Kommunale Wärmeplanung Vorgang: OM 2660/22 OBR 12; OM 4527/23 OBR 12; M 118/24 Laut dem Bundesgesetz "Gesetz für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze" vom 17.11.2023 (in Kraft getreten am 01.01.2024) und des H essischen Energiegesetzes vom 29.11.2023 sind Kommunen mit mehr als 100.000 Einwohnern verpflichtet, bis zum 30.06.2026 eine kommunale Wärmplanung zu erstellen. Diese hat die Stadt Frankfurt mit der Vorlage vom 30.08.2024, M 118, zum spätmöglichsten Zeitpunkt 30.06.2026 nun auf den Weg gebracht. Eine Informationsveranstaltung hat hierzu stattgefunden. Dies vorausgeschickt, möge die Stadtverordnetenversammlung beschließen: Der Magistrat wird gebeten, 1. gemäß der Vorlage M 118 Zeitfenster einzubauen, bis wann einzelne Schritte erfolgt sein müssen, um gegebenenfalls rechtzeitig nachjustieren zu können, 2. ferner auch u. a. die nördlichen Stadtteile, insbesondere Kalbach und die am Riedberg südlich des Bonifatiusparks liegenden Wohngebiete, in die Planung einzubeziehen, die heute noch als weiße Flächen in der kommunalen Wärmeplanung auftauchen, und 3. alle bereits existierenden Vorschläge der Ortsbeiräte hierzu einzubeziehen und zu berücksichtigen.
Begründung:
Sollte die Errichtung z. B. einer Taskforce Wärmeplanung mehr Zeit beanspruchen als im Voraus möglicherweise angedacht, muss evtl. an anderer Stelle Zeit eingespart werden. Die Vorlage M 118 gibt hierzu keinerlei zeitlichen Rahmen vor. Da in vielen Bereichen Frankfurts Hauseigentümer*innen in den nächsten Jahren planen, eine neue Heizung einzubauen, muss im ganzen Stadtgebiet transparent nachvollziehbar sein, welche künftige Möglichkeit es gibt, z. B. an das Fernwärmenetz, Blockheizkraftwerk etc. angeschlossen zu werden. Im Laufe der Jahre haben viele Ortsbeiräte, z. B. für Rechenzentren oder auch für eine Biogasanlage (OM 2660) Vorschläge eingereicht, die es zu berücksichtigen gilt. Die Kommunale Wärmeplanung in der Vorlage M 118 wird grundsätzlich begrüßt, allerdings enthält die Studie im Anhang der Vorlage M 118 teils Fehler, teils auch Fehleinschätzungen. - In Anlage 1, Seite 29, Abbildung 6 fehlen die Rechenzentren am Martinszehnten in der Übersicht der Rechenzentrumscluster.
- In der gleichen Abbildung wird der Bereich südlich des Bonifatiusparks am Riedberg als bereits erschlossenes Gebiet dargestellt. Das ist leider fehlerhaft. In diesem Gebiet wird derzeit mit Gas geheizt. Die Heizungen (Baujahre ca. 2000 bis 2005) kommen langsam in die Jahre und eine Reihe von Anwohnern hat auch bereits ihr Interesse signalisiert, von Erdgas auf Fernwärme umzurüsten, wenn diese angeboten wird. - Fehlend in dieser Darstellung (und auch in Anlage 2, Seite 53, Abbildung 12 und Seite 62, Abbildung 16) ist ganz Kalbach. Der Baubestand Kalbachs ist in der Regel schon einige Jahrzehnte alt, sodass die Wärmedämmung oft nicht heutigen Standards entspricht. Die Siedlungsstruktur entlang weniger Straßen und mit gering ausgeprägter Flächigkeit spricht für eine Erschließung mit vertretbarem Aufwand, sodass eine Wirtschaftlichkeit der Umrüstung vermutet werden kann. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 09.09.2022, OM 2660 Anregung an den Magistrat vom 22.09.2023, OM 4527 Vortrag des Magistrats vom 30.08.2024, M 118 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Klima- und Umweltschutz Versandpaket: 13.11.2024
Beratungsergebnisse:
31. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 28.11.2024, TO I, TOP 24 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 504 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP und Volt gegen Linke, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme), AfD (= Ablehnung) sowie BFF-BIG (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Gartenpartei (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 5479, 31. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz vom 28.11.2024