Verkehrsanbindung für das Gymnasium Nord (Schulprovisorium) in Westhausen
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Partei(en):
S A C H S T A N D :
Anregung vom 30.08.2016, OA 51 entstanden aus Vorlage: OF 40/7 vom 15.08.2016 Betreff: Verkehrsanbindung für das Gymnasium Nord (Schulprovisorium) in Westhausen Vorgang: OM 5050/16 OBR 7; ST 895/16 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, folgende Maßnahmen umzusetzen: 1. Entlang der Muckermannstraße wird bis zum Beginn des Schuljahres 2017/2018 ein direkter Zugang zum Schulgelände gebaut. 2. Entlang der Muckermannstraße werden, ebenfalls bis zum Beginn des Schuljahres 2017/2018, Kurzzeitparkplätze eingerichtet, um einen geregelten Hol- und Bringverkehr zu ermöglichen. 3. An den bisherigen Kreuzungen Muckermannstraße/Schinkelstraße und Muckermannstraße/Kollwitzstraße werden bis zum Beginn des Schuljahres 2018/2019 überfahrbare Kreisverkehre errichtet, um ein Abfließen des Verkehrs durch die Siedlung Westhausen wirkungsvoll zu verhindern.
Begründung:
Die Verkehrssituation in der Siedlung Westhausen ist durch den Verkehr zur Liebigschule und zur Französischen Schule zu bestimmten Zeiten extrem angespannt. Diese Situation wird durch das neue Gymnasium Nord, das in der Endausbaustufe Platz für 2000 Schülerinnen und Schüler bieten soll, sukzessive verschärft. In zwei Gesprächsrunden haben Mitglieder des Ortsbeirats, betroffene Bürgerinnen und Bürger und das Stadtschulamt darüber gesprochen, durch welche Maßnahmen die zusätzlichen Verkehrsbelastungen durch die Eröffnung des neuen Gymnasiums Nord (Schulprovisorium Westhausen) zum Schuljahr 2016/2017 minimiert werden können. Das Ergebnis dieser Gespräche bildete die Grundlage für die Anregung an den Magistrat, OM 5050, die vom Ortsbeirat einstimmig verabschiedet wurde. In der Stellungnahme vom 24.06.2016, ST 895, hat der Magistrat ausgeführt, dass auf die Kurzzeitparkplätze "verzichtet" wird und die Kreisverkehre "gegenwärtig" nicht vorgesehen sind. Zudem wurde in einem Gespräch am 10.08.2016 deutlich, dass der erste Zugang von der Muckermannstraße erst zum Schuljahr 2018/2019 fertig werden soll. Bis dahin würde der Hol- und Bringverkehr in jedem Fall in die Kollwitzstraße einfahren und mit hoher Wahrscheinlichkeit den Weg durch die Siedlung nehmen. Die Chance für einen erfolgreichen und beispielgebenden Bürgerdialog wurde mit der Vorlage ST 895 und den Äußerungen der Amtsvertreter am 10.08.2016 ohne Not leichtfertig vertan. Der Ortsbeirat hat den Eindruck, dass insbesondere die Kurzeitparkplätze aus ideologischen Gründen und ohne angemessene Wertung der Gesamtsituation abgelehnt wurden. Diese Vorgehensweise des Magistrats ist für den Ortsbeirat nicht akzeptabel. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 16.02.2016, OM 5050 Stellungnahme des Magistrats vom 24.06.2016, ST 895 Bericht des Magistrats vom 13.01.2017, B 12 Antrag vom 30.01.2017, OF 115/7 Anregung vom 07.02.2017, OA 117 Bericht des Magistrats vom 10.07.2017, B 218 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Verkehrsausschuss Ausschuss für Bildung und Integration Zuständige sonstige Gremien: KAV Versandpaket: 07.09.2016
Beratungsergebnisse:
7. Sitzung der KAV am 19.09.2016, TO II, TOP 10 Beschluss: Der Vorlage OA 51 wird zugestimmt. 4. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Integration am 26.09.2016, TO I, TOP 19 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Bildung und Integration die Beratung der Vorlage OA 51 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP und FRAKTION 4. Sitzung des Verkehrsausschusses am 04.10.2016, TO I, TOP 22 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 51 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE und LINKE. gegen AfD (= vereinfachtes Verfahren) sowie FDP, BFF und FRANKFURTER (= Annahme); FRAKTION (= Enthaltung) 5. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 11.10.2016, TO I, TOP 24 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 51 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE und LINKE. gegen AfD (= vereinfachtes Verfahren) sowie FDP, BFF und FRANKFURTER (= Annahme); FRAKTION (= Enthaltung) Beschlussausfertigung(en): § 582, 5. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 11.10.2016