Anregung vom 09.09.2014, OA 544 entstanden aus Vorlage: OF 1110/6 vom 30.07.2014 Betreff: Neue Lärmmessungen entlang der BAB 5 in Goldstein Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, eine Lärmmessung des Autobahnlärms entlang der BAB 5 in Goldstein vorzunehmen. Die letzte Messung bzw. Berechnung fand im Jahr 2006 statt. Zwischenzeitlich gab es Veränderungen an der Lärmschutzwand, eine neue Abfahrt ist in Betrieb und weitere Baumaßnahmen in der Bürostadt Niederrad erfolgten. Die Anwohner klagen weiterhin über den Lärm der Autobahn, insbesondere an den Rändern der neu erstellten Lärmschutzwand. Die Lärmmessungen sollen daher mindestens an folgenden Standorten und insbesondere bei Ostwind-Wetterlage vorgenommen werden: - Carl-von-Weinberg-Schule, - Goldsteinschule, - Zur Frankenfurt (in Höhe Hausnummer 21), - Am Wildpfad (gegenüber Sportanlage).
Begründung:
Seit Jahren setzen sich Ortsbeirat, Stadtverordnetenversammlung und Magistrat der Stadt Frankfurt am Main für einen verbesserten Lärmschutz in Form einer Geschwindigkeitsreduzierung oder einer Verbesserung der Lärmschutzwand in Goldstein ein. Das zuständige Land Hessen verweigert bisher und weiterhin die Verlängerung der Lärmschutzwand und darüber hinaus vor allem die Reduzierung der Geschwindigkeit auf der BAB 5. Hessen Mobil nimmt immer wieder Bezug auf die Lärmpegel, welche Maßnahmen durch das Land nicht erforderlich machen, da es sich um eine "Bestandsautobahn" handelt. In der Zwischenzeit hat es weitere Baumaßnahmen in der Bürostadt Niederrad gegeben: Die neue Abfahrt in die Bürostadt Niederrad wurde in Betrieb genommen und die bestehende Lärmschutzwand entlang der Morgenzeile aufgrund ihrer Baufälligkeit erneuert. Zudem steigt der Verkehr in ganz Deutschland auf den Autobahnen an, circa 146.000 Fahrzeuge (Quelle: Hessen Mobil, 2010) werden auf der BAB 5 täglich durchschnittlich verzeichnet. All diese Veränderungen müssen auch in neuen Lärmmessungen Berücksichtigung finden, da diese Grundlage bei "Bestandsautobahnen" sind, um Lärmschutzmaßnahmen gegenüber dem Land Hessen geltend zu machen. Eine bloße Berechnung wie im Jahr 2006, auf deren Grundlage Hessen Mobil und die Verkehrsminister entscheiden, trifft bei den Anwohnern auf absolutes Unverständnis, da diese die Realität nicht abbildet und vor allem die Wetterlage nicht berücksichtigt. Wenn die Gremien dieser Stadt weiterhin an der Seite der Anwohner der BAB 5 stehen - hier gab es die meisten Eingaben im Rahmen der Aufstellung des Lärmaktionsplans in ganz Hessen -, dann sind entsprechende Lärmmessungen dringend erforderlich. Auch können die Gremien dieser Stadt nichts dafür, dass im Rahmen der Aufstellung des Lärmaktionsplans keinerlei Mittel durch die Landesregierung in deren Haushalt aufgenommen wurden, um entsprechende Lärmschutzmaßnahmen dann auch finanzieren zu können. Nur aus diesem Grund will man an der Situation auch letztlich nichts ändern. Auch um diesen Beweis als Stadt Frankfurt gegenüber dem Land Hessen antreten zu können und um den Anwohnern auch künftig zur Seite zu stehen, sind die Lärmmessungen unbedingt erforderlich. Die Schreiben der Hessischen Verkehrsminister Rentsch und Al-Wazir an die Siedlergemeinschaft Goldstein vervollständigen diesen Antrag im Anhang. Anlage 1 (ca. 874 KB) Anlage 2 (ca. 2,4 MB) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.01.2015, ST 94 Antrag vom 28.07.2015, OF 1451/6 Anregung an den Magistrat vom 08.09.2015, OM 4450 Zuständige Ausschüsse: Verkehrsausschuss Versandpaket: 17.09.2014
Beratungsergebnisse:
33. Sitzung des Verkehrsausschusses am 07.10.2014, TO I, TOP 15 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 544 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE., ELF Piraten und RÖMER (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FREIE WÄHLER (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 5132, 33. Sitzung des Verkehrsausschusses vom 07.10.2014 Aktenzeichen: 79 3