Freigabe der Rhonestraße für den Radverkehr in beiden Richtungen
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Partei(en):
S A C H S T A N D :
Anregung vom 15.05.2020, OA 553 entstanden aus Vorlage: OF 1647/5 vom 29.04.2020 Betreff: Freigabe der Rhonestraße für den Radverkehr in beiden Richtungen Vorgang: OM 5395/19 OBR 5; ST 597/20 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, in der Rhonestraße die Parkplätze für die Kfz von der linken auf die rechte Straßenseite zu verlagern, um analog zur Herriotstraße (Bild) das Fahren gegen die Einbahnstraße für den Radverkehr auf einem Radfahrstreifen zu ermöglichen. Alternativ kann die Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h begrenzt und das Radfahren gegen die Einbahnstraße erlaubt werden.
Begründung:
Die Rhonestraße im Lyoner Quartier ist wie die Herriotstraße eine Einbahnstraße, die die nördliche mit der südlichen Lyoner Straße verbindet und wenig Durchgangsverkehr hat, da sie nur die dortigen Liegenschaften erschließt. Radfahrende sollen sich in Wohngebieten darauf verlassen können, dass Einbahnstraßen für sie durchlässig sind. Das fördert erheblich die Bereitschaft, auf kurzen Strecken das Fahrrad als Verkehrsmittel zu verwenden. Der Vorschlag des Ortsbeirates kann ohne Umbaumaßnahmen lediglich durch Umschilderung und mit ein wenig Farbe realisiert werden. Der Ortsbeirat hat sich mit dem Vorschlag bereits an den Magistrat gewandt, aber eine abschlägige Antwort erhalten - ST 597. Die vorgebrachten Begründungen erscheinen nicht praxisgerecht. So wird die Verlegung der Parkflächen auf die andere Straßenseite abgelehnt, weil dann die Beifahrerinnen an einigen Stellen wegen des Baumbestands nicht aussteigen könnten. Das problemlose Aussteigen aller Insassen eines Kraftwagens ist zwar wünschenswert, aber angesichts zahlloser im ganzen Stadtgebiet eingerichteter Parkplätze, die diese Bedingung nicht erfüllen, ein Luxusproblem. Es ist allenthalben etabliert, dass Beifahrer vor dem Einparken aussteigen. Ebenso abwegig erscheint der begrenzte Blick auf die Unfallzahlen, um Geschwindigkeitsbegrenzungen auszuschließen. Das hieße ja im Umkehrschluss, dass erst etwas passieren muss, um das Radfahren gegen die Einbahnstraße zu erlauben. In den einschlägigen Vorschriften ist nicht von Unfallzahlen, sondern von Gefährdung die Rede. Die kann auch abstrakt sein. Ganz selbstverständlich wird in Straßen ohne getrennte Fußwege Tempo 30 angeordnet, ohne dass erst eine Fußgängerin umgefahren werden muss. Eine ähnliche abstrakte Gefährdung liegt für den Radverkehr vor, der sich gegen die Einbahnstraße bewegt. Das Lyoner Quartier ist ein Konversionsgebiet. Es ist wichtig, mit geeigneten Maßnahmen darauf hinzuwirken, dass das Gebiet als Wohnquartier wahrgenommen wird. Durch die Gewerbebauten hat das Quartier noch immer die Anmutung eines Gewerbegebietes. Das führt dazu, dass sich der Kraftverkehr dort noch nicht mit der für Wohngebiete erforderlichen Umsicht bewegt. Diesem Missstand könnte abgeholfen werden, wenn das für Wohngebiete typische Fahren gegen die Einbahnstraße erlaubt würde. Radfahrstreifen in der Herriotstraße als Vorbild für die Rhonestraße, Quelle: Antragsteller Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 22.11.2019, OM 5395 Stellungnahme des Magistrats vom 20.03.2020, ST 597 Bericht des Magistrats vom 11.09.2020, B 466 Zuständige Ausschüsse: Verkehrsausschuss Versandpaket: 20.05.2020
Beratungsergebnisse:
39. Sitzung des Verkehrsausschusses am 23.06.2020, TO I, TOP 45 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 553 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen AfD und BFF (= Ablehnung) sowie LINKE., FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 5961, 39. Sitzung des Verkehrsausschusses vom 23.06.2020 Aktenzeichen: 32 1