Modernisierung der Liegenschaften der ABG FRANKFURT HOLDING (ABG) in der Münzenberger Straße und Rotlintstraße
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Anregung vom 26.06.2025, OA 564
entstanden aus Vorlage: OF 904/3 vom 25.06.2025 Betreff: Modernisierung der Liegenschaften der ABG FRANKFURT HOLDING (ABG) in der Münzenberger Straße und Rotlintstraße
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, bei der ABG nachzuhaken, warum für die Modernisierung und Sanierung der Liegenschaften Münzenberger Straße 10 bis 12, Rotlintstraße 105 bis 113 und Rotlintstr aße 115 bis 119 die Wohnungen entmietet werden sollen, obwohl keine Grundlage für eine Kündigung der Mietverhältnisse gegeben ist. Begründung:
Bei der Informationsveranstaltung der ABG am 07.05.2025 bezüglich der geplanten Modernisierungs- und Sanierungsmaßnahmen in den Liegenschaften Münzenberger Straße 10 bis 12, Rotlintstraße 105 bis 113 und Rotlintstraße 115 bis 119 gab die ABG bekannt, dass sie vorsieht, die genannten Liegenschaften schnellstmöglich in den nächsten zwei Jahren zu "entmieten", um aus den bestehenden 68 Wohnungen 46 Wohnungen zu machen. Im Zuge dieser Entmietung sollen alle Mieter ausziehen, obwohl laut der Stabsstelle Mieterschutz keine Grundlage für eine Kündigung der Mietverhältnisse gegeben ist und bisher noch kein Bauantrag gestellt wurde. Neben dem Milieuschutz ist die Umgebung der Rotlintstraße 105 bis 119 gespickt mit Baudenkmälern (Rotlintstraße 102, Hallgartenstraße 56, die Kirche St. Michael, die Hallgartensiedlung, das Witwerheim in der Rotlintstraße 103, das Haus von Rose Schlösinger in der Münzenberger Straße 4 usw). Alle diese denkmalgeschützten Häuser sind, wie die im Betreff genannten Häuser, die energetisch saniert werden sollen, mit einer Klinkerfassade ausgestattet. Bei den erwähnten Häusern würde im Zuge der energetischen Sanierung diese Klinkerfassade abgeschlagen und energetisch verputzt werden. Außerdem ist vorgesehen, alle Häuser so zu modernisieren und umzubauen, dass danach ein Neubaustandard mit einer prognostizierten Quadratmetermiete von etwa 22 Euro erreicht wird, der es den aktuellen Mietern, die zwischen fünf und zwölf Euro pro Quadratmeter Miete zahlen, nicht erlaubt, wieder einzuziehen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3
Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Versandpaket: 02.07.2025