Wohnungen für Studierende in der Liegenschaft Hausener Weg 120
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Partei(en):
S A C H S T A N D :
Anregung vom 16.06.2020, OA 571 entstanden aus Vorlage: OF 465/7 vom 10.03.2020 Betreff: Wohnungen für Studierende in der Liegenschaft Hausener Weg 120 Vorgang: V 1442/19 OBR 7; ST 316/20 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: 1. Der Magistrat wird gebeten zu prüfen, ob bei den Wohnungen für Studierende in der o. g. Liegenschaft der Tatbestand des Mietwuchers gemäß § 5 Wirtschaftsstrafgesetz erfüllt ist und ggf. rechtliche Schritte gegen den Vermieter einzuleiten. 2. Der Magistrat wird gebeten, bei jeder Vermietung einer der Wohnungen für Studierende zu prüfen, ob es sich tatsächlich um Studierende handelt. Im negativen Fall sind entsprechende rechtliche Schritte einzuleiten. 3. Der Magistrat wird gebeten zu prüfen, ob gegen den Eigentümer der Liegenschaft Anzeige wegen vorsätzlicher Täuschung eines gemäß der Hessischen Gemeindeordnung gewählten Gremiums der Stadt Frankfurt erstattet werden kann. 4. Der Magistrat wird aufgefordert, jegliche zukünftige Zusammenarbeit mit dem Eigentümer der Liegenschaft und dem Vermieter der Liegenschaft auszuschließen, sofern die Rechtslage dies zulässt. 5. Der Magistrat wird beauftragt, sicherzustellen, dass in Zukunft Baurecht entsprechend § 9 Absatz 1 Satz 8 BauGB nur noch dann erteilt wird, wenn der Bauherr in einem städtebaulichen Vertrag schriftlich zusichert, dass Wohnraum für Studierende ausschließlich über das Studentenwerk vergeben wird und der Mietpreis sich an den Mietpreisen des Studentenwerks orientiert. 6. Der Magistrat wird beauftragt, sich darum zu bemühen, über den Deutschen Städtetag eine Präzisierung des § 9 Absatz 1 Satz 8 BauGB zu erwirken, um in Zukunft sicherzustellen, dass diese Regelung nicht zur Schaffung von Luxuswohnungen ausgenutzt wird.
Begründung:
Ergibt sich aus der Vorlage V 1442 und der Stellungnahme ST 316. Der Eigentümer hat zumindest den Ortsbeirat offensichtlich vorsätzlich getäuscht und niemals die Absicht gehabt, im Hausener Weg 120 Wohnungen für Studierende zu akzeptablen Preisen zu errichten. Es ist nicht auszuschließen, dass auch die Baugenehmigung gemäß § 9 Absatz 1 Satz 8 BauGB mit der Aussicht "erschlichen" wurde, an dieser Stelle sowohl das Wohnen für geflüchtete Menschen als auch Wohnungen für Studierende zu ermöglichen. Selbst wenn das Vorgehen des Investors/Eigentümers/Vermieters rechtlich nicht zu beanstanden sein sollte, so sollte die Stadt alle möglichen Schritte einleiten, um in Zukunft eine solche Vorgehensweise zu verhindern. Zudem sollte solchen Investoren klar werden, dass sie in Zukunft in keiner Form auf eine Unterstützung durch die Stadt Frankfurt rechnen können. Der Bundesgesetzgeber sollte zudem dafür Sorge tragen, dass der § 9 Absatz 1 Satz 8 BauGB nicht weiterhin als "Lizenz zum Gelddrucken" missbraucht wird. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 22.10.2019, V 1442 Stellungnahme des Magistrats vom 17.02.2020, ST 316 Bericht des Magistrats vom 18.12.2020, B 685 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Soziales und Gesundheit Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Versandpaket: 24.06.2020
Beratungsergebnisse:
40. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 24.08.2020, TO I, TOP 49 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 571 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 40. Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit am 27.08.2020, TO I, TOP 25 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 571 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION 41. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 21.09.2020, TO I, TOP 45 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 571 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., BFF, FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FDP (= vereinfachtes Verfahren) 41. Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit am 24.09.2020, TO I, TOP 44 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 571 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE. und BFF (= Annahme) sowie FDP (= vereinfachtes Verfahren) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 6363, 41. Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit vom 24.09.2020 Aktenzeichen: 51