Baulandumlegung nach § 45 ff. Baugesetzbuch (BauGB) im Bereich Alt-Eschersheim/Zaunstraße Vortrag des Magistrats vom 04.07.2014,
Bisheriger Verlauf
Vortrag des Magistrats
Baulandumlegung nach § 45 ff. Baugesetzbuch (BauGB) im Bereich AltEschersheim/Zaunstraße
Details im PARLIS M_116_2014Anregung Ortsbeirat
Baulandumlegung nach § 45 ff. Baugesetzbuch (BauGB) im Bereich Alt-Eschersheim/Zaunstraße Vortrag des Magistrats vom 04.07.2014, M 116
Details im PARLIS OA_574_2014Antrag Ortsbeirat
Baulandumlegung nach § 45 ff. Baugesetzbuch (BauGB) im Bereich Alt-Eschersheim/Zaunstraße
Details im PARLIS OF_849-9_2014Stellungnahme des Magistrats
Baulandumlegung nach § 45 ff. Baugesetzbuch (BauGB) im Bereich Alt Eschersheim/Zaunstraße
Details im PARLIS ST_640_2015Vortrag des Magistrats
Baulandumlegung nach § 45 ff. Baugesetzbuch (BauGB) im Bereich AltEschersheim/Zaunstraße
Details im PARLIS M_116_2014Anregung Ortsbeirat
Baulandumlegung nach § 45 ff. Baugesetzbuch (BauGB) im Bereich Alt-Eschersheim/Zaunstraße Vortrag des Magistrats vom 04.07.2014, M 116
Details im PARLIS OA_574_2014Antrag Ortsbeirat
Baulandumlegung nach § 45 ff. Baugesetzbuch (BauGB) im Bereich Alt-Eschersheim/Zaunstraße
Details im PARLIS OF_849-9_2014Stellungnahme des Magistrats
Baulandumlegung nach § 45 ff. Baugesetzbuch (BauGB) im Bereich Alt Eschersheim/Zaunstraße
Details im PARLIS ST_640_2015S A C H S T A N D :
Betreff: Baulandumlegung nach § 45 ff. Baugesetzbuch (BauGB) im Bereich Alt-Eschersheim/Zaunstraße Vortrag des Magistrats vom 04.07.2014, M 116 Bedingt durch die schnell steigende Einwohnerzahl in Frankfurt am Main ist Bedarf an zusätzlichem Wohnraum entstanden, wobei sich der Bedarf inzwischen auf den Geschosswohnungsbau und hier besonders auf altengerechte Wohnungen und Studentenwohnungen verschoben hat. Der Bebauungsplan Nr. 496 aus dem Jahr 1987 sieht Baufenster für ein Einfamilienhaus, drei Zweifamilienhäuser und zwei Mehrfamilienhäuser vor, somit insgesamt für ca. 13 Familien. Die überwiegende Mehrzahl der Eigentümer ist sich einig. Sie bitten um ein vereinfachtes Verfahren mit Verschiebung der Baufenster derart, dass eine Bebauung innerhalb der bestehenden Grundstücksgrenzen erfolgen und eine Baulandumlegung entfallen kann. Nach dem zurzeit gültigen Bebauungsplan wird keiner bauen, die Eigentümer möchten jedoch einen Gegenvorschlag darlegen, der die Möglichkeit bietet, mehr Wohnraum zu schaffen, was den heutigen Bedürfnissen der Stadt Frankfurt am Main gerecht wird. Die Eigentümer haben ein Abstimmungsgespräch mit dem Stadtplanungsamt über ihre Vorstellungen zu einer geänderten Bebauung vereinbart und bereits signalisiert, dass einige auch bereit wären, auf ihrem Grundstück kurzfristig eine Bebauung auszuführen. Die Mehrheit ist bereit, einen Teil ihrer Grundstücke an die Stadt zum Bau der Straße zu verkaufen. Da ein Teil der Grundstücke von der Straße Alt-Eschersheim her erschlossen ist, könnte der Bau der Straße verschoben werden, bis der Bau der Stützmauer für die Bahnstraße abgeschlossen ist. Die Grundstücke, deren Eigentümer bereit wären zu bauen, sind von der Straße Alt-Eschersheim her erschlossen. Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Vortrag des Magistrats vom 04.07.2014, M 116, w ird zurückgestellt, bis Gespräche des Magistrats mit allen Beteiligten stattgefunden haben, in denen die Eigentümer bzw. deren Vertreter ihre Vorschläge darlegen konnten, wie ohne eine Baulandumlegung durch Abgabe der Flächen für die Straße und eine Veränderung des Bebauungsplanes im vereinfachten Verfahren mehr Wohnfläche entstehen kann, und gleichzeitig die Zusage zur schnellstmöglichen Bebauung seitens der Eigentümer, die bereit sind zu bauen, vorliegt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 04.07.2014, M 116