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Bebauungsplan Nr. 911 - Nördlich Straßburger Straße

Lesezeit: 4 Minuten

Bisheriger Verlauf

03.06.2014

Anregung Ortsbeirat

Bebauungsplan Nr. 911 - Nördlich Straßburger Straße Vortrag des Magistrats vom 17.01.2014, M 23

Details im PARLIS OA_516_2014
08.12.2014

Antrag Ortsbeirat

Bebauungsplan Nr. 911 - Nördlich Straßburger Straße

Details im PARLIS OF_1223-6_2014
13.01.2015

Anregung Ortsbeirat

Bebauungsplan Nr. 911 - Nördlich Straßburger Straße

Details im PARLIS OA_587_2015
18.10.2017

Antrag Ortsbeirat

Wohnbebauung in Goldstein - nördlich Straßburger Straße

Details im PARLIS OF_500-6_2017
07.11.2017

Anregung Ortsbeirat

Wohnbebauung in Goldstein - nördlich Straßburger Straße

Details im PARLIS OM_2358_2017
Partei(en):

S A C H S T A N D :

Anregung vom 13.01.2015, OA 587 entstanden aus Vorlage: OF 1223/6 vom 08.12.2014 Betreff: Bebauungsplan Nr. 911 - Nördlich Straßburger Straße Vorgang: OA 516/14 OBR 6; Beschl. d. Stv.-V. vom 26.06.2014, § 4745 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, im Plangebiet des Bebauungsplans Nr. 911 auf die viergeschossige Bebauung zu verzichten. Die diesbezüglich von der Stadtverordnetenversammlung am 26.06.2014 verabschiedeten Planungen werden nicht weiter verfolgt (vgl. § 4745).

Begründung:

Der Ortsbeirat hatte in seiner Sitzung am 03.06.2014 die Vorlage OA 516 einstimmig beschlossen und dabei gebeten, auf eine viergeschossige Planung der Bebauung zu verzichten. In der Vorlage OA 516 hieß es unter Ziffer 1.: "Die neue Bebauung orientiert sich nicht an der Bebauung südlich der Straßburger Straße, sondern richtet sich nach dem Bebauungsplan Nr. 720, insbesondere dahin gehend, dass im Plangebiet des Bebauungsplans Nr. 911 nur Gebäude mit maximal zwei Vollgeschossen zzgl. Dach erlaubt werden." Leider kam die Stadtverordnetenversammlung dem am 26.06.2014 aus nicht nachvollziehbaren Gründen nicht nach. In der Zwischenzeit hat sich nunmehr eine Bürgerinitiative aus Anwohnern gegründet, die viele Unterschriften gegen die geplante viergeschossige Bebauung gesammelt hat und diese auch übergeben will. Der Ortsbeirat bekundet mit diesem Antrag erneut seinen unveränderten Standpunkt daran, dass eine Planung mit viergeschossiger Bebauung nicht weiter verfolgt werden soll. Der Sinn und Zweck einer viergeschossigen Bebauung auf diesem kleinen Gebiet erschließt sich den Anwohnern und ihren Vertretern im Ortsbeirat nicht. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6dazugehörende Vorlage: Anregung vom 03.06.2014, OA 516 Antrag vom 18.10.2017, OF 500/6 Anregung an den Magistrat vom 07.11.2017, OM 2358 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Versandpaket: 21.01.2015

Beratungsergebnisse:

37. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 09.02.2015, TO I, TOP 49 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage OA 587 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, LINKE. und RÖMER gegen SPD (= vereinfachtes Verfahren) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FDP, FREIE WÄHLER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) Piraten (= Ablehnung) 39. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 26.02.2015, TO II, TOP 56 Beschluss: Der Vorlage OA 587 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, RÖMER und ÖkoLinX-ARL gegen SPD (= vereinfachtes Verfahren) und Piraten (= Ablehnung) Beschlussausfertigung(en): § 5680, 39. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 26.02.2015 Aktenzeichen: 61 00