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Bebauungsplan Nr. 894 - Ben-Gurion-Ring hier: Aufstellungsbeschluss-Änderung - § 2 (1) BauGB Beschluss zur öffentlichen Auslegung - § 3 (2) BauGB Vortrag des Magistrats vom 12.12.2014,

Lesezeit: 5 Minuten

Bisheriger Verlauf

12.12.2014

Vortrag des Magistrats

Bebauungsplan Nr. 894 - Ben-Gurion-Ring hier: Aufstellungsbeschluss-Änderung - § 2 (1) BauGB Beschluss zur öffentlichen Auslegung - § 3 (2) BauGB

Details im PARLIS M_219_2014
31.12.2014

Antrag Ortsbeirat

Bebauungsplan Nr. 894 - Ben-Gurion-Ring hier: Aufstellungsbeschluss-Änderung - § 2 (1) BauGB Beschluss zur öffentlichen Auslegung - § 3 (2) BauGB

Details im PARLIS OF_253-15_2014
16.01.2015

Anregung Ortsbeirat

Bebauungsplan Nr. 894 - Ben-Gurion-Ring hier: Aufstellungsbeschluss-Änderung - § 2 (1) BauGB Beschluss zur öffentlichen Auslegung - § 3 (2) BauGB Vortrag des Magistrats vom 12.12.2014, M 219

Details im PARLIS OA_591_2015
11.05.2015

Stellungnahme des Magistrats

Bebauungsplan Nr. 894 - Ben-Gurion-Ring hier: Aufstellungsbeschluss - Änderung - § 2 (1) BauGB Beschluss zur öffentlichen Auslegung - § 3 (2) BauGB

Details im PARLIS ST_684_2015
Partei(en):

S A C H S T A N D :

Anregung vom 16.01.2015, OA 591
entstanden aus Vorlage: OF 253/15 vom 31.12.2014

Betreff: Bebauungsplan Nr. 894 - Ben-Gurion-Ring hier: Aufstellungsbeschluss-Änderung - § 2 (1) BauGB Beschluss zur öffentlichen Auslegung - § 3 (2) BauGB Vortrag des Magistrats vom 12.12.2014, M 219 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, im Bereich des angegebenen Bebauungsplans Nr. 894 eine bauliche und freie Fläche vorzusehen, in der ein Zusammentreffen unterschiedlicher Bewohnergruppen des Bügels zu verschiedenen Anlässen und Ereignissen möglich ist. Dabei sind die diesbezüglichen Ergebnisse der empirica-Studie der GWH zu beachten.

Begründung:

Die GWH Wohnungsgesellschaft mbH Hessen hat 2011 eine umfassende Studie zur Wohn- und Lebenssituation im Wohngebiet Am Bügel vorgelegt. Unter anderem wird darin auf den Mangel beziehungsweise das Fehlen von sozialen Treffmöglichkeiten für die Bewohner hingewiesen. Die Studie beinhaltet noch nicht die geplante Schließung des Sozialrathauses sowie die Erweiterung der Wohnbebauung durch den Bebauungsplan Nr. 894. Hier bietet aber gerade der Bebauungsplan Nr. 894 die Gelegenheit, die angesprochenen Mängel zu beseitigen. Anlage Anlage 1 (ca. 38 KB) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 12.12.2014, M 219

dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 11.05.2015, ST 684
Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Versandpaket: 21.01.2015

Beratungsergebnisse:

36. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 19.01.2015, TO I, TOP 15 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 219 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Der Vorlage OA 591
wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE und SPD gegen LINKE. (= Annahme im Rahmen OA 591) zu 2. LINKE.; CDU, GRÜNE und SPD (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: FDP (M 219 = Annahme mit der Maßgabe, dass im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 894 ausschließlich frei finanzierter Wohnraum vorgesehen wird und öffentlich geförderter sozialer Wohnungsbau im Sinne des Wohnraumfördergesetzes nicht berücksichtigt werden soll) FREIE WÄHLER, RÖMER und Piraten (M 219 = Annahme) 37. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 27.01.2015, TO I, TOP 29 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 219 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 591 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, FREIE WÄHLER und RÖMER gegen LINKE. (= Annahme im Rahmen OA 591) sowie FDP (= Annahme mit der Maßgabe, dass im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 894 ausschließlich frei finanzierter Wohnraum vorgesehen wird und öffentlich geförderter sozialer Wohnungsbau im Sinne des Wohnraumfördergesetzes nicht berücksichtigt werden soll.) zu 2. CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FREIE WÄHLER und RÖMER (= Annahme) sowie FDP (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: Piraten (M 219 = Annahme im Rahmen OA 591, OA 591 = Annahme) ÖkoLinX-ARL (M 219 = Ablehnung, OA 591 = Annahme) NPD (M 219 und OA 591 = Ablehnung) REP (M 219 und OA 591 = Annahme) 38. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 29.01.2015, TO II, TOP 35 Beschluss: 1. Der Vorlage M 219 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 591 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, FREIE WÄHLER, RÖMER und REP gegen LINKE. und Piraten (= Annahme im Rahmen OA 591) sowie FDP (= Annahme mit der Maßgabe, dass im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 894 ausschließlich frei finanzierter Wohnraum vorgesehen wird und öffentlich geförderter sozialer Wohnungsbau im Sinne des Wohnraumfördergesetzes nicht berücksichtigt werden soll.) und NPD (= Ablehnung) zu 2. CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FREIE WÄHLER, RÖMER, Piraten und REP (= Annahme) sowie FDP (= Prüfung und Berichterstattung) und NPD (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: ÖkoLinX-ARL (M 219 = Ablehnung, OA 591 = Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 5545, 38. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 29.01.2015 Aktenzeichen: 61 00