Bebauungsplan Nr. 932 - Guerickestraße - Vortrag des Magistrats vom 06.07.2020, M 106
Lesezeit: 4 Minuten
Partei(en):
S A C H S T A N D :
Anregung vom 15.09.2020, OA 606 entstanden aus Vorlage: OF 513/7 vom 01.09.2020 Betreff: Bebauungsplan Nr. 932 - Guerickestraße - Vortrag des Magistrats vom 06.07.2020, M 106 Vorgang: OA 590/20 OBR 7 Erledigt gemäß § 21 GOS (Ablauf der XVIII. Wahlperiode) Vor der Genehmigung des neuen Gewerbebetriebs muss die verkehrliche Situation gelöst werden. Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Vorlage M 106 wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass im Zuge des Bebauungsplanverfahrens eine Lösung für die Ableitung des bestehenden und erwarteten Verkehrs auf das Bundesautobahnnetz gefunden und umgesetzt wird. Neue Gewerbebetriebe werden erst dann planungsrechtlich genehmigt, wenn eine solche Anbindung existiert und nutzbar ist.
Begründung:
In der Begründung zum Aufstellungsbeschluss legt der Magistrat die verkehrliche Situation dieses Gebiets zutreffend dar. Zitat: "Die BAB A 5, A 66 und A 648 sind jedoch nur über größere Umwege über das stark belastete Straßennetz zu erreichen. Durch bereits genehmigte verkehrserzeugende Nutzungen im Umfeld, ..., wird sich die verkehrliche Situation auf dem betreffenden Straßennetz in naher Zukunft weiter zuspitzen." Die daraus abzuleitenden Konsequenzen werden hingegen nur vage beschrieben. Der Ortsbeirat erwartet, dass endlich eine Lösung für die verkehrliche Anbindung der verschiedenen Gewerbegebiete und Einzelstandorte an das Bundesautobahnnetz gefunden wird. Im Übrigen verweist der Ortsbeirat auf seine Anregung vom 17.08.2020, OA 590. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 06.07.2020, M 106 dazugehörende Vorlage: Anregung vom 17.08.2020, OA 590 Zuständige Ausschüsse: Verkehrsausschuss Haupt- und Finanzausschuss Versandpaket: 16.09.2020
Beratungsergebnisse:
43. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 29.09.2020, TO I, TOP 13 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 106 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Es dient zur Kenntnis, dass der Haupt- und Finanzausschuss die Beratung der Vorlage OA 606 auf den Verkehrsausschuss delegiert hat. 3. Es dient zur Kenntnis, dass der Haupt- und Finanzausschuss die Beratung der Vorlage OA 607 auf den Verkehrsausschuss delegiert hat. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD und FRANKFURTER gegen LINKE., BFF und FRAKTION (= Annahme im Rahmen OA 606 und OA 607) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., BFF, FRAKTION und FRANKFURTER Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: FDP (M 106 = Annahme) ÖkoLinX-ARL (M 106 = Ablehnung) 48. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 01.10.2020, TO II, TOP 17 Beschluss: 1. Der Vorlage M 106 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Es dient zur Kenntnis, dass der Haupt- und Finanzausschuss die Beratung der Vorlage OA 606 auf den Verkehrsausschuss delegiert hat. 3. Es dient zur Kenntnis, dass der Haupt- und Finanzausschuss die Beratung der Vorlage OA 607 auf den Verkehrsausschuss delegiert hat. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, FDP und FRANKFURTER gegen LINKE., BFF und FRAKTION (= Annahme im Rahmen OA 606 und OA 607) sowie ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., BFF, FRAKTION und FRANKFURTER Beschlussausfertigung(en): § 6443, 48. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 01.10.2020 Aktenzeichen: 61 00