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.Berkersheim-Süd/Preungesheim. statt .Berkersheim-Ost.

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Partei(en):

S A C H S T A N D :

Anregung vom 10.03.2015, OA 609 entstanden aus Vorlage: OF 772/10 vom 24.02.2015 Betreff: "Berkersheim-Süd/Preungesheim" statt "Berkersheim-Ost" Vorgang: B 369/14 Zwischenbescheid des Magistrats vom 14.07.2015 Der auf der Idee eines "Gebietstauschs" basierende Ansatz bietet große Vorteile über die wohnungspolitische Dimension ("Wohnraumknappheit") hinaus, da er effiziente und effektive Antworten beziehungsweise Lösungen für eine Reihe von Fragen und Problemen bietet, die den Stadtteil Berkersheim und auch seine Nachbarstadtteile innerhalb des Ortsbezirks 10 betreffen. Die vorausgeschickt, möge die Stadtverordnetenversammlung beschließen: Die Bebauungsplanung für das Neubaugebiet "Berkersheim-Ost" wird aufgegeben und der Aufstellungsbeschluss für dieses Gebiet aufgehoben. Sodann wird das Gebiet in den GrünGürtel (Schutzzone II) aufgenommen und im Austausch dafür das Gebiet zwischen dem Gewerbegebiet August-Schanz-Straße und der Bebauungsgrenze der Straße Am Dachsberg (im Folgenden "Berkersheim-Süd/Preungesheim") aus dem GrünGürtel herausgenommen (bis dato Schutzzone II). Für dieses Gebiet "Berkersheim-Süd/Preungesheim" wird der Magistrat aufgefordert, die Arbeiten für einen Bebauungsplan aufzunehmen und einen Aufstellungsbeschluss auszuarbeiten, der auf der umweltrechtlichen und regionalplanerischen Umwidmung von "Berkersheim-Süd/Preungesheim" und "Berkersheim-Ost" aufbaut.

Begründung:

Sachgründe im Überblick: "Berkersheim-Süd/Preungesheim" heißt: 1. Wohnungspolitik - mehr (sozialer) Wohnraum: - Bei annähernd gleicher Größe der Gebiete kann aufgrund der Binnenlage im Bereich "Berkersheim-Süd/Preungesheim" städtischer, das bedeutet verdichteter gebaut werden. Für "Berkersheim-Ost" dominieren gemäß Bericht B 369 nur Reihen- und Doppelhäuser. - "Berkersheim-Süd/Preungesheim" befindet sich bereits überwiegend in städtischem Besitz; eine Bebauung ist hier erwartbar schneller möglich, da rechtliche Unwägbarkeiten geringer sind. - Aufgrund der Eigentumssituation erscheint die volle Durchsetzung des Zielanteils für sozialen Wohnungsbau von 30 Prozent möglich. 2. Verkehrspolitik - weniger Individualverkehr, mehr ÖPNV: - Die Verkehrslast durch das Neubaugebiet wird hin zum vorhandenen Verkehrsknotenpunkt Homburger Landstraße/Bundesautobahn 661/U-Bahn/Bus-Haltepunkte verlegt. Die dörflich strukturierten Straßen in Berkersheim sowie die Straße Am Dachsberg werden nicht zusätzlich belastet. - Durch eine Straßenverbindung des Gebiets "Berkersheim-Süd/Preungesheim" mit der Straße Am Dachsberg wird eine Verbindungslücke zu Berkersheim-West/Siedlung Am Neuenberg geschlossen, ohne für den vorhandenen Schleichverkehr vom Heiligenstockweg interessant zu sein. 3. Sozialpolitik - mehr Integration der Stadtteile: - Die bislang abgeschnittenen Siedlungen Am Neuenberg und Berkersheim-West sowie der geplante Grundschulneubau können an den Stadtteil Berkersheim angebunden werden. Die Enklavensituation wird aufgelöst. - Die soziale Verbindung zu den Nachbarstadtteilen, insbesondere dem Frankfurter Berg und Preungesheim, kann sich intensivieren. 4. Fiskalpolitik - weniger städtische Investition: - Eine Vielzahl von Infrastruktureinrichtungen, die für "Berkersheim-Ost" erst neu- bzw. ausgebaut und vor allem städtisch, aber auch privat zu finanzieren sind, sind hier schon im Nahbereich vorhanden, beispielsweise: - Lärmschutz Bundesautobahn 661, - ÖPNV (U-Bahn und Busverbindungen), - Schule/Sporthalle am Schwarzen Platz (in Planung) und Kindergärten (zwei städtische und eine private Einrichtung), - Kanalisation/Fernwärmenetz, - Einkaufsmöglichkeiten (Homburger Landstraße), - Spielplätze. Hierdurch wird der städtische Haushalt nachhaltig von potenziellen Belastungen entlastet. 5. Umweltpolitik/GrünGürtel - ökologisch vorteilhaft: - Voraussetzung für diese Lösung ist ein Gebietstausch innerhalb des GrünGürtels. Der Gebietstausch ist gemäß GrünGürtelsatzung/Charta von 2003 möglich und bedarf einer Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung unter Beratung der Fachämter. - Das Gebiet "Berkersheim-Ost" mit seinem hohen Anteil an reifen, naturgeschützten Streuobstwiesen liegt nahtlos umgeben von Flächen der Schutzzone II, ohne dass es sich von diesen Flächen in ökologischer Beschaffenheit und kultureller Nutzung unterscheidet. Laut Klimaplanatlas gehört es zur Kategorie 1: Kaltluftentstehung, Luftleitbahnen, Hangwinde (sehr wichtig, erhalten und schützen). Ein gleichwertiger Tausch auf Stufe II ist möglich. Dabei wird der stadtplanerischen Maxime "Innen- vor Außenentwicklung" Folge geleistet. Die Siedlungsstruktur wird geschlossen, ohne Flächenverbrauch nach außen. Im Falle einer zeitgleichen Fertigstellung des Grünzugs entlang der Siedlung Berkersheim-West und deren Verlängerung bis zur Straße Am Dachsberg bleibt die bestehende Kaltluftschneise erhalten und ein Lückenschluss der übergeordneten Wegeverbindung des GrünGürtels in Richtung Preungesheim/Frankfurter Bogen wird realisiert. Ein Nebeneinander von Wohnen und Arbeiten (Grenze zum Gewerbegebiet August-Schanz-Straße) erscheint angesichts der bestehenden beschwerdefreien Lösung hin zur benachbarten Siedlung Edwards Garden und der Vielzahl an gestalterischen Optionen des Baugesetzbuches planerisch möglich. Anlage 1 (ca. 183 KB) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 19.09.2014, B 369 Bericht des Magistrats vom 11.12.2015, B 452 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Ausschuss für Umwelt und Sport Versandpaket: 18.03.2015

Beratungsergebnisse:

39. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Sport am 23.04.2015, TO I, TOP 17 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 609 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD und LINKE. gegen FDP (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FREIE WÄHLER und RÖMER (= Annahme) Piraten (= Prüfung und Berichterstattung) 39. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 27.04.2015, TO I, TOP 36 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 609 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, GRÜNE und SPD gegen LINKE., FDP und FREIE WÄHLER (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: RÖMER (= Annahme) Piraten (= Prüfung und Berichterstattung) 42. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 14.09.2015, TO I, TOP 5 Beschluss: nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage OA 609 spätestens in drei Monaten vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP und BFF Beschlussausfertigung(en): § 5843, 39. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau vom 27.04.2015 § 6269, 42. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau vom 14.09.2015