Einrichtung einer Parkscheibenregelung in der Victor-Slotosch-Straße
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Partei(en):
S A C H S T A N D :
Anregung vom 28.04.2015, OA 624 entstanden aus Vorlage: OF 306/16 vom 12.04.2015 Betreff: Einrichtung einer Parkscheibenregelung in der Victor-Slotosch-Straße Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, auf der südlichen Seite der Victor-Slotosch-Straße, ab Bessemerstraße in Fahrtrichtung bis zur Grenze des Ortsbezirkes Bergen-Enkheim, eine Parkscheibenregelung von 08:00 Uhr bis 17:00 Uhr mit zwei Stunden Parkzeit einzurichten.
Begründung:
Wegen der Endstation der Linien U 4 und U 7 entsteht ein immer größer werdender Pendlerparkdruck in den umliegenden Straßen. Die in der Victor-Slotosch-Straße ansässigen Gewerbetreibenden und Firmen klagen über das sehr große Parkproblem, da täglich von 08:00 Uhr bis 17:00 Uhr die Pendlerfahrzeuge alles zuparken und die Kunden der Gewerbetreibenden und Firmen sich somit anders orientieren müssen. Auch muss berücksichtigt werden, dass die hier ansässigen Gewerbetreibenden und Firmen Gewerbesteuerzahler der Stadt Frankfurt sind. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 15.02.2016, ST 317 Zuständige Ausschüsse: Verkehrsausschuss Beratung im Ortsbeirat: 16 Versandpaket: 06.05.2015
Beratungsergebnisse:
40. Sitzung des Verkehrsausschusses am 02.06.2015, TO I, TOP 26 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 624 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, GRÜNE und RÖMER gegen SPD, LINKE. und FDP (= Annahme) sowie BFF (= Ablehnung) 46. Sitzung des OBR 16 am 12.01.2016, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Beschlussausfertigung(en): § 5963, 40. Sitzung des Verkehrsausschusses vom 02.06.2015 Aktenzeichen: 32 1