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Vorlage Bürgerpark Süd noch nicht beschlussreif - Bürgerpark ohne Kinderfarm geht nicht - Jugendliche ab 14 Jahre nicht vergessen - Zugang aus Sachsenhausen fehlt

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Partei(en):

S A C H S T A N D :

Anregung vom 27.11.2020, OA 645 entstanden aus Vorlage: OF 1832/5 vom 26.10.2020 Betreff: Vorlage Bürgerpark Süd noch nicht beschlussreif - Bürgerpark ohne Kinderfarm geht nicht - Jugendliche ab 14 Jahre nicht vergessen - Zugang aus Sachsenhausen fehlt Vorgang: M 150/20 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, bei der Planung zum Bürgerpark Süd (M 150) folgende Punkte zu berücksichtigen: 1. Die von der Bevölkerung geforderte Kinderfarm ist der zentrale Bereich des Bürgerparks Süd. In der weiteren Vorlage ist das inhaltliche und organisatorische Konzept, einschließlich Trägerschaft und Kosten, der Stadtverordnetenversammlung zur Beschlussfassung vorzulegen. Dabei ist darzustellen, ob und wie die beiden ehemaligen Stallgebäude einbezogen werden oder welche Funktion sie zukünftig haben sollen. 2. Eine Toilettenanlage - ggf. in einem der bestehenden ehemaligen Stallgebäude - ist zu errichten. 3. Im Nord-Ost-Bereich des Bürgerparks ist ein Zugang Richtung Sachsenhausen unter Schonung des Bannwaldes zu schaffen. 4. Es ist der Stadtverordnetenversammlung ein umfassendes Konzept vorzulegen, wie die Sauberkeit des Bürgerparks gewährleistet werden soll. Darin sind auch ausreichend große Mülleimer zu berücksichtigen, die so konzipiert sind, dass Vögel den Müll nicht herausräumen können. 5. Es werden keine bereitstehenden Finanzmittel aus dem Projekt "DB-Welscher Weg" (5.003551) zur Mitfinanzierung herangezogen. 6. Es ist sicherzustellen, dass es auch Angebote für Jugendliche über 14 Jahren im Park gibt. Insbesondere für die Jugendlichen aus den Stadtteilen Sachsenhausen (West) und Niederrad ist eine Skateranlage zu integrieren.

Begründung:

Seit 2015 wird zusammen mit der interessierten Bevölkerung über die Ausgestaltung des Bürgerparks Süd, der im nördlichen Bereich der ehemaligen Rennbahn entstehen soll, diskutiert. Die vom Magistrat vorgelegte Planung (M 150) berücksichtigt einige wichtige Punkte nicht und wird dem Anspruch eines Bürgerparks und dem der stattgefundenen Bürgerbeteiligung noch nicht gerecht. Als wesentlicher Punkt für die aktive Nutzung des Parks - und schon fast als Mittelpunkt - soll eine Kinderfarm entstehen. Die zur Beschlussfassung vorlegte Planung spart ausdrücklich dieses "Herzstück" des Bürgerparks aus. Lediglich eine "Anschubfinanzierung für die Einzäunung des Geländes wurde aufgenommen". Offensichtlich hat der Magistrat trotz fünfjähriger Diskussion bis heute weder ein inhaltliches und organisatorisches noch ein Betreiberkonzept. Auch teilt der Magistrat nicht mit, ob und wie er sich die Nutzung der beiden offensichtlich bestehen bleiben sollenden ehemaligen Stallgebäude im Rahmen der Kinderfarm oder für sonstige Zwecke des Bürgerparks vorstellt. Hinsichtlich des Kernstücks des Bürgerparks heißt es nach mehrjähriger Diskussion über die inhaltliche Gestaltung des Bürgerparks lapidar: "Momentan finden erste Gespräche zur Nutzung eines Gebäudes für eine Kinderfarm statt". Es geht nicht, einen Bürgerpark zu errichten und in der Mitte einen Bereich zu haben, der wegen eines Zaunes nicht betreten werden kann und als Baulücke konzipiert ist. Der Bürgerpark ist in einem Zug zu errichten, ansonsten droht die reale Gefahr, dass die Kinderfarm nie realisiert wird. Der Bürgerpark soll möglichst alle Bevölkerungsgruppen der beiden Stadtteile Sachsenhausen und Niederrad mit seinen mehr als 80.000 Einwohnern ansprechen. Hinsichtlich des geplanten Spiel- und Bolzplatzes wird ausdrücklich auf die 3- bis 14-Jährigen eingegangen. Wie so oft werden die Jugendlichen ab 14 Jahre nicht berücksichtigt. Besonders attraktiv - wie Beispiele anderer Städte oder der Hafenpark im Ostend zeigen - sind Skateranlagen. Eine solche Freizeiteinrichtung ist in den Bürgerpark zu integrieren. Der Standort Bürgerpark ist besonders geeignet, da sich Wohngebäude nicht in unmittelbarer Nähe befinden. Die vorgelegte Planung des Bürgerparks sieht keine Toilettenanlagen vor. Sie müssen mit der Ersterrichtung und nicht erst aufgrund von Beschwerden nach Eröffnung geschaffen werden. Der Magistrat soll prüfen, ob die notwendige Anlage in einem der beiden bestehen bleibenden Gebäude untergebracht werden kann. Der Bürgerpark soll für ganz Frankfurt errichtet werden, insbesondere aber für die Bewohner Sachsenhausens - auf dessen Gemarkung sich der Park befindet - und Niederrads. Es ist daher ein Zugang aus Sachsenhausen Richtung Kennedyallee/Niederräder Landstraße vorzusehen. Damit der Bürgerpark auch auf Dauer attraktiv bleibt, ist ein umfassendes Sauberkeitskonzept nötig. Nur in einem sauberen Park halten sich die Bürgerinnen und Bürger gerne auf. Zur Mitfinanzierung der Kosten der Erstellung des Bürgerparks will der Magistrat Gelder in Höhe von 730.000 Euro heranziehen, die die Stadtverordnetenversammlung unter der Projektdefinition 5.003551 für die Maßnahme "DB-Welscher Weg" beschlossen hat. Eine Verwendung dieser Mittel für den Bürgerpark würde bedeuten, dass die seit dem tödlichen Unfall 1994 mit einem Zug an dem unbeschrankten Bahnübergang "Welscher Weg" vorgesehene Maßnahme auf viele weitere Jahre entfällt und jeder Zug auf dieser stark befahrenen Strecke Tag und Nacht laute und für die Anwohner mehr als störende Hupsignale abgeben muss. Die städtischen Beschlussgremien erwarten, dass der Magistrat zügig diese Forderungen abarbeitet und die Ergebnisse vorlegt, damit ein echter Bürgerpark mit Kinderfarm und Skateranlage der Bevölkerung zur Nutzung zur Verfügung steht. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 25.09.2020, M 150 Stellungnahme des Magistrats vom 07.05.2021, ST 1010 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Umwelt und Sport Beratung im Ortsbeirat: 5 Versandpaket: 02.12.2020

Beratungsergebnisse:

46. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 26.01.2021, TO I, TOP 186 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage OA 645 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE und BFF gegen AfD und FDP (= Prüfung und Berichterstattung) sowie LINKE., FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL (= Annahme) 51. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 28.01.2021, TO II, TOP 98 Beschluss: Die Vorlage OA 645 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE und BFF gegen AfD und FDP (= Prüfung und Berichterstattung) sowie LINKE., FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) 1. Sitzung des OBR 5 am 07.05.2021, TO I, TOP 10 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme (ST 1010) vorgelegt hat. Beschlussausfertigung(en): § 7058, 51. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 28.01.2021 Aktenzeichen: 61 0