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T-Kreuzung Strahlenberger Weg/Im Bärengarten

Lesezeit: 5 Minuten

Bisheriger Verlauf

22.11.2019

Anregung Ortsbeirat

T-Kreuzung Strahlenberger Weg/Im Bärengarten

Details im PARLIS OM_5407_2019
20.03.2020

Stellungnahme des Magistrats

T-Kreuzung Strahlenberger Weg/Im Bärengarten

Details im PARLIS ST_598_2020
19.06.2020

Anregung Ortsbeirat

T-Kreuzung Strahlenberger Weg/Im Bärengarten

Details im PARLIS OM_6191_2020
12.10.2020

Stellungnahme des Magistrats

T-Kreuzung Strahlenberger Weg/Im Bärengarten

Details im PARLIS ST_1865_2020
10.11.2020

Antrag Ortsbeirat

T-Kreuzung Strahlenberger Weg/Im Bärengarten

Details im PARLIS OF_1845-5_2020
27.11.2020

Anregung Ortsbeirat

T-Kreuzung Strahlenberger Weg/Im Bärengarten

Details im PARLIS OA_647_2020
30.04.2021

Stellungnahme des Magistrats

T-Kreuzung Strahlenberger Weg/Im Bärengarten

Details im PARLIS ST_943_2021
29.11.2021

Stellungnahme des Magistrats

T-Kreuzung Strahlenberger Weg/Im Bärengarten

Details im PARLIS ST_2116_2021
Partei(en):

S A C H S T A N D :

Anregung vom 27.11.2020, OA 647 entstanden aus Vorlage: OF 1845/5 vom 10.11.2020 Betreff: T-Kreuzung Strahlenberger Weg/Im Bärengarten Vorgang: OM 5407/19 OBR 5; ST 598/20; OM 6191/20 OBR 5; ST 1865/20 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, die T-Kreuzung optisch und regulatorisch zu beseitigen. Der westliche und südliche Strahlenberger Weg ist als fortlaufender Straßenverlauf einzurichten. Fahrzeuge aus dem südlichen Strahlenberger Weg biegen nicht mehr links ab, sondern folgen einer Linkskurve. Dem Verkehr aus dem südlichen Strahlenberger Weg ist gegenüber dem Verkehr aus der Straße Im Bärengarten durch Zeichen Nr. 301 Vorfahrt einzuräumen. Fahrzeuge aus dem westlichen Strahlenberger Weg biegen nicht mehr rechts ab, sondern folgen einer Rechtskurve. Wenn sie in die Straße Im Bärengarten wollen, müssen sie weiterhin den Vorrang des Verkehrs aus dem südlichen Strahlenberger Weg beachten. Technisch biegen sie nach links in die Straße Im Bärengarten ab. Der Magistrat kann auch mit anderen ihm geeignet erscheinenden Maßnahmen dafür sorgen, dass Fahrzeuge aus der Straße Im Bärengarten in mäßigem Tempo an die Kreuzung heranfahren.

Begründung:

Kraftfahrzeuge aus der Straße Im Bärengarten brausen häufig mit überhöhter Geschwindigkeit auf die Kreuzung zu, weil der Verkehr aus dem südlichen Strahlenberger Weg wartepflichtig ist. Auch Kraftfahrzeuge aus dem westlichen Strahlenberger Weg fahren häufig offensiv auf die Kreuzung zu, denn die bevorrechtigten Fahrzeuge aus dem südlichen Strahlenberger Weg müssen vorsichtig in die Kreuzung hineinfahren, weil für sie der Verkehr aus der Straße Im Bärengarten Vorrang hat. Die vorgeschlagene Vorfahrtsregelung würde den Verkehr verlangsamen und so für mehr Sicherheit sorgen. Die Beschleunigung des Verkehrs im südlichen Strahlenberger Weg ist nicht zu befürchten, weil die Abbiegevorgänge in der engen Kurve eine niedrige Geschwindigkeit erfordern. Der Ortsbeirat hat dem Magistrat verschiedene Vorschläge unterbreitet, wie den Geschwindigkeitsüberschreitungen in der Straße Im Bärengarten entgegenzuwirken ist. Es entsteht der Eindruck, dass der Magistrat keine Lust hat, sich mit der Angelegenheit zu befassen, da er einfach nur aus alten Antworten zitiert, so als hätte der Ortsbeirat keine neuen Vorschläge unterbreitet. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 22.11.2019, OM 5407 Stellungnahme des Magistrats vom 20.03.2020, ST 598 Anregung an den Magistrat vom 19.06.2020, OM 6191 Stellungnahme des Magistrats vom 12.10.2020, ST 1865 Stellungnahme des Magistrats vom 30.04.2021, ST 943 Stellungnahme des Magistrats vom 29.11.2021, ST 2116 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Verkehrsausschuss Beratung im Ortsbeirat: 5 Versandpaket: 02.12.2020

Beratungsergebnisse:

46. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 26.01.2021, TO I, TOP 187 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage OA 647 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE und BFF gegen AfD, FDP, FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) sowie LINKE. (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL (= Annahme) 51. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 28.01.2021, TO II, TOP 100 Beschluss: Die Vorlage OA 647 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE und BFF gegen AfD, FDP, FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) sowie LINKE. (= Prüfung und Berichterstattung) Beschlussausfertigung(en): § 7060, 51. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 28.01.2021