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Kommunalwahl in Frankfurt als reine Briefwahl abhalten

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Partei(en):

S A C H S T A N D :

Anregung gem. § 17 (3) GOS vom 30.11.2020, OA 649 entstanden aus Vorlage: OF 1252/2 vom 30.11.2020 Betreff: Kommunalwahl in Frankfurt als reine Briefwahl abhalten Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, 1. unverzüglich gegenüber den zuständigen Stellen des Landes Hessen einzufordern, dass wegen der Corona-Pandemie die entsprechenden Gesetze und Verordnungen dahin gehend geändert werden, dass die hessischen Kommunalwahlen 2021 auch als reine Briefwahl durchgeführt werden dürfen; 2. den ehrenamtlichen Wahlvorständen in Frankfurt noch vor dem Termin der Benennung der Wahlvorstände am 13.01.2021 an das Wahlamt klare Empfehlungen öffentlich zu kommunizieren, wie sie sich in Ausübung des Wahldienstes verhalten sollen und ob sie bei Andauer der Corona-Pandemie nicht besser auf das Ehrenamt verzichten sollten, wenn sie hinsichtlich der Covid-19-Erkrankung einer Risikogruppe angehören.

Begründung:

Zwar wird das Licht am Ende des Tunnels langsam heller, wie der Generaldirektor der Weltgesundheitsorganisation (WHO) dieser Tage feststellte, allerdings ist noch über Monate hinweg SARS-CoV-2 unser täglicher Begleiter, und somit ist weiterhin jegliches vermeidbare Risiko zu unterlassen. Auch ist die Corona-Situation im März 2021 heute alles andere als vorhersehbar. Um die Kommunalwahlen für alle Beteiligten mit größtmöglicher Sicherheit durchführen zu können, müssen die Gemeinden und Landkreise die Möglichkeit erhalten, sich dafür zu entscheiden, diese Wahlen auch als reine Briefwahl abhalten zu können. Viele der Wahllokale, die seitens des Wahlamtes für die Kommunalwahlen in Frankfurt vorgesehen sind, bieten wenig oder keine Möglichkeiten, Abstands- und Hygieneregeln einzuhalten. Viele Wahllokale befinden sich in Senioreneinrichtungen, also in direktem Umfeld von besonders vulnerablen Bevölkerungsgruppen. Viele der Wahlhelferinnen bzw. Wahlhelfer befinden sich in der Altersgruppe über 65 Jahre. Es verbietet sich von selbst, diese überhaupt für den Wahldienst am 14. März 2021 vorzuschlagen. Bei der Auszählung der sehr großen Stimmzettel ist allein für diese sehr viel Platz nötig. Abstandsregeln zwischen den Auszählenden sind in den traditionellen Wahllokalen dann nur erschwert oder gar nicht einzuhalten. Für die Auszählung der "normalen" Briefwahl hat das Wahlamt Messehallen angemietet. Dies ist vorbildlich. Und in anderen Messehallen, Sport- und Veranstaltungshallen, Theatern, am Flughafen und anderen geeigneten groß dimensionierten Räumlichkeiten ist derzeit viel Platz, um die gesamte Kommunalwahl in Frankfurt brieflich abzuhalten und in Sicherheit auszuzählen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 08.03.2021, B 92 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Versandpaket: 02.12.2020

Beratungsergebnisse:

45. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 08.12.2020, TO I, TOP 35 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: a) Es dient zur Kenntnis, dass der Haupt- und Finanzausschuss mit der Mehrheit von zwei Dritteln seiner Mitglieder die Aufnahme der Vorlage OA 649 auf die Tagesordnung II der 50. Plenarsitzung beschlossen hat. b) Die Vorlage OA 649 dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: zu a) CDU, SPD, GRÜNE, AfD, FDP, BFF und FRAKTION zu b) CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, FDP, BFF und FRAKTION (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: LINKE. (OA 649 = Ablehnung) ÖkoLinX-ARL (OA 649 = Prüfung und Berichterstattung) 50. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 10.12.2020, TO II, TOP 54 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass der Haupt- und Finanzausschuss mit der Mehrheit von zwei Dritteln seiner Mitglieder die Aufnahme der Vorlage OA 649 auf die Tagesordnung II der 50. Plenarsitzung beschlossen hat. b) Die Vorlage OA 649 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: zu a) CDU, SPD, GRÜNE, AfD, FDP, BFF und FRAKTION zu b) CDU, SPD, GRÜNE und ÖkoLinX-ARL gegen AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION (= Ablehnung) Beschlussausfertigung(en): § 6855, 50. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 10.12.2020 Aktenzeichen: 12 1