Bebauungsplan für den Praunheimer Ortskern - Wildwuchs verhindern II
Lesezeit: 3 Minuten
Bisheriger Verlauf
17.04.2008
06.05.2008
15.09.2008
Antrag Ortsbeirat
Bebauungsplan für den Praunheimer Ortskern - Wildwuchs verhindern II
Details im PARLIS OF_398-7_2008Anregung Ortsbeirat
Bebauungsplan für den Praunheimer Ortskern - Wildwuchs verhindern II
Details im PARLIS OA_650_2008Bericht des Magistrats
Bebauungsplan für den Praunheimer Ortskern - Wildwuchs verhindern II
Details im PARLIS B_588_200817.04.2008
Antrag Ortsbeirat
Bebauungsplan für den Praunheimer Ortskern - Wildwuchs verhindern II
Details im PARLIS OF_398-7_200806.05.2008
Anregung Ortsbeirat
Bebauungsplan für den Praunheimer Ortskern - Wildwuchs verhindern II
Details im PARLIS OA_650_200815.09.2008
Bericht des Magistrats
Bebauungsplan für den Praunheimer Ortskern - Wildwuchs verhindern II
Details im PARLIS B_588_2008 Partei(en):
S A C H S T A N D :
Anregung vom 06.05.2008, OA 650
entstanden aus Vorlage: OF 398/7 vom 17.04.2008 Betreff: Bebauungsplan für den Praunheimer Ortskern - Wildwuchs verhindern II
Vorgang: OM 1875/07 OBR 7; ST 271/08 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: 1) Der Magistrat wird aufgefordert, bis zum Ende des Jahres den Entwurf eines Bebauungsplans für das Areal vorzulegen, das von den Straßen "Alt-Praunheim" und "An der Praunheimer Mühle" begrenzt wird. 2) Der Entwurf berücksichtigt dabei insbesondere mögliche Veränderungen, die sich durch die Umnutzung von Arealen der Praunheimer Werkstätten und der Evangelischen Kirche ergeben könnten. 3) Der Entwurf wird unverzüglich nach Fertigstellung dem Ortsbeirat vorgestellt und erstmals diskutiert. Begründung:
Für den Ortskern von Praunheim existiert derzeit kein Bebauungsplan. In der Vergangenheit sind Versuche, einen Bebauungsplan für dieses Areal aufzustellen, bereits gescheitert. Für das Areal sind in naher Zukunft größere Veränderungen vorhersehbar. Die in der ST 271 geäußerte Behauptung des Magistrats, dass kein Planerfordernis besteht, ist daher falsch. Diese Meinung entspricht vielmehr dem politischen Trend, Bebauungspläne den Investorenwünschen anzupassen. Besonders in Wohngebieten und gewachsenen Ortskernen ist diese Vorgehensweise jedoch unakzeptabel. Neuplanungen haben sich den Bedürfnissen und Wünschen der ansässigen Bevölkerung und nicht den Gewinnmaximierungsabsichten möglicher Investoren anzupassen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7
dazugehörende Vorlage:
Bericht des Magistrats vom 15.09.2008, B 588
Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Versandpaket: 14.05.2008
Beratungsergebnisse:
22. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 09.06.2008, TO I, TOP 41 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 650
wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FAG und BFF (= Annahme) sowie FDP (= vereinfachtes Verfahren) Sonstige Voten/Protokollerklärung: NPD und Stv. Seitz (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 4074, 22. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau vom 09.06.2008 Aktenzeichen: 61 00