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Genehmigung des Flächenprogramms für das zukünftige Gymnasium Nord am Standort Nordwestlich Auf der Steinern Straße; Einbeziehung der Planung für ein öffentliches Lehrschwimmbecken am gemeinsamen Standort Gymnasium und neuer Grundschule Vortrag des Magist

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Partei(en):

S A C H S T A N D :

Anregung vom 15.01.2021, OA 659 entstanden aus Vorlage: OF 317/15 vom 14.01.2021 Betreff: Genehmigung des Flächenprogramms für das zukünftige Gymnasium Nord am Standort Nordwestlich Auf der Steinern Straße; Einbeziehung der Planung für ein öffentliches Lehrschwimmbecken am gemeinsamen Standort Gymnasium und neuer Grundschule Vortrag des Magistrats vom 27.11.2020, M 195 Vorgang: OA 414/19 OBR 15; Beschl. d. Stv.-V., § 6821/20 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Vorlage M 195 wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass im Flächenprogramm für das Gymnasium Nord zusätzlich und ergänzend auch die Einrichtung eines öffentlich zugänglichen Lehrschwimmbeckens als Bedarf eingeplant wird. Für den genauen Standort und die weitere Planung des Lehrschwimmbeckens im Areal der Schulen ist die Einbeziehung aller geplanten Flächen, die für Schule (Gymnasium und Grundschule) gemäß Bebauungsplan Nr. 923 vorgesehen sind, zur Prüfung der Umsetzbarkeit und für eine Detailplanung mit zu berücksichtigen.

Begründung:

Aufgrund des weiterhin bestehenden Bedarfs an Lehrschwimmbecken im Frankfurter Norden könnte aus Sicht des Ortsbeirats 15 mit dem Bau eines kleinen Schulhallenbads mit Lehrschwimmbecken am geplanten neuen Schulstandort (Grundschule und Gymnasium Nord) sowohl in planungstechnischer Sicht als auch hinsichtlich der Finanzierbarkeit ein solches Angebot im Rahmen des gesamten Neubaus dieser neuen Schulen in einem Rutsch als Gesamtkonzept optimal realisiert werden. Das hier angedachte Mini-Hallenbad im Schulzentrum könnte dann auch als Schwimmbad nach den Schulzeiten in den Abendstunden von Vereinen (z. B. für Wintertraining der örtlichen DLRG, TuS, VdK u. a. für Behindertenschwimmen oder Aquagymnastik, Anfängerschwimmkurse, Babyschwimmen usw.) genutzt werden. Auf die Anregung des Ortsbeirats 15 vom 14.06.2019, OA 414, und den dazugehörigen Beschluss aus der 50. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 10.12.2020 wird verwiesen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 27.11.2020, M 195 dazugehörende Vorlage: Anregung vom 14.06.2019, OA 414 Antrag vom 27.05.2021, OF 35/12 Anregung vom 11.06.2021, OA 29 Stellungnahme des Magistrats vom 27.01.2023, ST 272 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Beratung im Ortsbeirat: 15 Versandpaket: 20.01.2021

Beratungsergebnisse:

46. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 26.01.2021, TO I, TOP 87 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 195 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Es dient zur Kenntnis, dass die Vorlage NR 1381 nicht die erforderliche Mehrheit erhalten hat und somit abgelehnt ist. 3. Die Vorlage OA 659 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE. und FDP gegen AfD (= Ablehnung) sowie FRAKTION (= Annahme im Rahmen NR 1381) und FRANKFURTER (= Annahme im Rahmen OA 659); BFF (= Enthaltung) zu 2. AfD und BFF (= Ablehnung) LINKE., FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) FDP (= Prüfung und Berichterstattung) CDU, SPD und GRÜNE (= Votum im Plenum) zu 3. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD (= Ablehnung), LINKE., BFF, FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) sowie FDP (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: ÖkoLinX-ARL (M 95 = Ablehnung, NR 1381 = Annahme, OA 659 = Prüfung und Berichterstattung) 51. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 28.01.2021, TO II, TOP 63 Beschluss: 1. Der Vorlage M 195 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 1381 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 3. Die Vorlage OA 659 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE. und FDP gegen AfD und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) sowie FRAKTION (= Annahme im Rahmen NR 1381) und FRANKFURTER (= Annahme im Rahmen OA 659); BFF (= Enthaltung) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen AfD und BFF (= Ablehnung) sowie LINKE., FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) zu 3. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD (= Ablehnung), LINKE., BFF, FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) sowie FDP und ÖkoLinX-ARL (= Prüfung und Berichterstattung) 1. Sitzung des OBR 15 am 07.05.2021, TO I, TOP 10 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 4. Sitzung des OBR 15 am 03.09.2021, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 5. Sitzung des OBR 15 am 29.10.2021, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 10. Sitzung des OBR 15 am 29.04.2022, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 11. Sitzung des OBR 15 am 20.05.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 12. Sitzung des OBR 15 am 08.07.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 13. Sitzung des OBR 15 am 16.09.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 14. Sitzung des OBR 15 am 07.10.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 15. Sitzung des OBR 15 am 04.11.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 16. Sitzung des OBR 15 am 25.11.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme nicht vorliegt, jedoch Frau Stadträtin Weber in der Sitzung am 04.11.2022 zugegen war und mündlich eine Antwort geben konnte. Der Ortsbeirat verzichtet auf eine abschließende Stellungnahme und sieht die Vorlage als erledigt an. Abstimmung: Einstimmige Annahme Beschlussausfertigung(en): § 7023, 51. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 28.01.2021 Aktenzeichen: 40 4