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Verkehrssicherheit auf der Sonnemannstraße/Oskar-von-Miller-Straße

Lesezeit: 3 Minuten
Partei(en):

S A C H S T A N D :

Anregung vom 19.01.2021, OA 669 entstanden aus Vorlage: OF 527/4 vom 05.01.2021 Betreff: Verkehrssicherheit auf der Sonnemannstraße/Oskar-von-Miller-Straße Vorgang: OM 4129/19 OBR 4; ST 805/19 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, folgende Maßnahmen umzusetzen: 1. Auf der Sonnemannstraße wird in Höhe VHS/Musikhochschule in beide Fahrtrichtungen eine stationäre Geschwindigkeitsüberwachungsanlage aufgestellt. 2. In Höhe der Einmündung Howaldstraße in die Sonnemannstraße wird ebenfalls ein Blitzer in beide Fahrtrichtungen aufgestellt. 3. Tagsüber wird auf den in der Überschrift genannten Straßen von 06:00 Uhr bis 22:00 Uhr schnellstmöglich Tempo 40 angeordnet. 4. In den Nachtstunden wird auf den in der Überschrift genannten Straßen von 22:00 Uhr bis 6:00 Uhr Tempo 30 angeordnet.

Begründung:

Dem Ortsbeirat kommen seit Jahren Klagen aus der Anwohnerschaft zu Ohren, die von überhöhter Geschwindigkeit bis hin zur Raserei auf der Sonnemannstraße berichten. So hat der Ortsbeirat im Jahre 2019 den Magistrat gebeten, aus Gründen der Verkehrssicherheit und des Lärmschutzes Tempo 30 in beiden Fahrtrichtungen auf der Sonnemannstraße zu prüfen (OM 4129). Diese Maßnahme wollte der Magistrat jedoch nicht umsetzen (ST 805). Nun hat sich ein schwerer Unfall mit Todesfolge ereignet, der nach übereinstimmenden Angaben auf überhöhte Geschwindigkeit zurückzuführen ist. Der Ortsbeirat ist darüber bestürzt und überzeugt, dass sich solches nicht wiederholen darf. Entsprechend sind Überwachungsanlagen und Tempobeschränkungen das Gebot der Stunde. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 22.01.2019, OM 4129 Stellungnahme des Magistrats vom 03.05.2019, ST 805 Bericht des Magistrats vom 07.05.2021, B 198 Zuständige Ausschüsse: Verkehrsausschuss Versandpaket: 27.01.2021

Beratungsergebnisse:

44. Sitzung des Verkehrsausschusses am 23.02.2021, TO I, TOP 53 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 669 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE und AfD gegen LINKE., FDP und FRAKTION (= Annahme) sowie BFF (= vereinfachtes Verfahren) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRANKFURTER (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 7149, 44. Sitzung des Verkehrsausschusses vom 23.02.2021 Aktenzeichen: 32 1