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Letztes Bodendenkmal der römischen Stadt NIDA erstrangig schützen - und nachrangig Wohnungsbau zulassen

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Partei(en):

S A C H S T A N D :

Anregung vom 21.01.2021, OA 670 entstanden aus Vorlage: OF 619/8 vom 29.10.2020 Betreff: Letztes Bodendenkmal der römischen Stadt NIDA erstrangig schützen - und nachrangig Wohnungsbau zulassen Vorgang: Zwischenbescheide des Magistrats vom 27.05.2021, 14.10.2021 und 21.02.2022 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: 1. Die Flurstücke 66/167 und 81/3 des Geländes in der Römerstraße 126 bis 134 werden zuerst archäologisch umfassend untersucht. 2. Auf Grundlage der dort vermuteten, vorgefundenen und entdeckten Boden- und Kulturdenkmäler wird eine nachrangige Bebauung entwickelt. Eine Tiefgarage sollte vermieden werden. Der Erhalt und die Einbeziehung der Baukörper des antiken Straßenbildes, der Brunnen, Stelen und Tore sollen im Mittelpunkt der Bauflächenplanung stehen. 3. Der Wunsch des Ortsbeirates nach einer angemessenen Präsentation der römischen Relikte an diesem historischen Ort wird angemessen berücksichtigt.

Begründung:

Auf Grundlage eines Bebauungsplanes und des alten Hessischen Denkmalschutzgesetzes ohne großen Schutzcharakter möchte die ABG Holding im Auftrag der Stadt Frankfurt auf diesen zurzeit unbenutzten Flächen Wohnungsbau betreiben. Gleichzeitig ist dieses Gelände sehr wahrscheinlich das "Stadtzentrum" der untergegangenen Stadt NIDA mit Bodendenkmälern von übergeordneter Bedeutung. Einige Bereiche wurden schon archäologisch erkundet, bei anderen steht das noch aus. Nach Auffassung des Ortsbeirates ist es zielführend, erst das Gebiet dort sorgfältig auf Gebäude, Brunnen, Straßen, Bodenverfärbungen etc. zu untersuchen und auf Grundlage der ursprünglich römischen Bebauung eine nachrangige Wohnbebauung auf den freien Flächen zuzulassen. Der Ortsbeirat steht weiter zu seiner Auffassung, dass ein Römerpark dort an historischer Stelle in Heddernheim richtig ist. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 16.05.2022, B 215 Kultur- und Freizeitausschuss Versandpaket: 27.01.2021

Beratungsergebnisse:

45. Sitzung des Kultur- und Freizeitausschusses am 18.02.2021, TO I, TOP 16 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 670 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen AfD, LINKE. und FRANKFURTER (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF (= Prüfung und Berichterstattung) FRAKTION (= Annahme) 44. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 22.02.2021, TO I, TOP 58 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 670 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, FDP und BFF gegen AfD, LINKE., FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) 1. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 14.09.2021, TO I, TOP 7 Beschluss: nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage OA 670 spätestens in einem Monat vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION 3. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 30.11.2021, TO I, TOP 6 Beschluss: nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage OA 670 spätestens in drei Monaten vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION 7. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 03.05.2022, TO I, TOP 6 Beschluss: nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage OA 670 spätestens in zwei Monaten vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION Beschlussausfertigung(en): § 7150, 44. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau vom 22.02.2021 § 579, 1. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau vom 14.09.2021 § 964, 3. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau vom 30.11.2021 § 1634, 7. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau vom 03.05.2022 Aktenzeichen: 61 0