Errichtung und Betrieb eines Bus-Betriebshofs in Rödelheim Vortrag des Magistrats vom 18.12.2020,
Bisheriger Verlauf
Vortrag des Magistrats
Vergabe des Grundstücks Gemarkung Rödelheim, Flur 20, Flurstücke 23/2 und 25/2 im Erbbaurecht zugunsten der ABG
Details im PARLIS M_207_2020Bericht des Magistrats
Ansiedlung des VGF-Betriebshofs an der Lorscher Straße nur mit einer zusätzlichen Autobahnanbindung
Details im PARLIS B_26_2021Antrag Ortsbeirat
Errichtung und Betrieb eines Bus-Betriebshofs in Rödelheim
Details im PARLIS OF_559-7_2021Anregung Ortsbeirat
Errichtung und Betrieb eines Bus-Betriebshofs in Rödelheim Vortrag des Magistrats vom 18.12.2020, M 207
Details im PARLIS OA_683_2021Stellungnahme des Magistrats
Errichtung und Betrieb eines Bus-Betriebshofs in Rödelheim
Details im PARLIS ST_946_2021Vortrag des Magistrats
Vergabe des Grundstücks Gemarkung Rödelheim, Flur 20, Flurstücke 23/2 und 25/2 im Erbbaurecht zugunsten der ABG
Details im PARLIS M_207_2020Bericht des Magistrats
Ansiedlung des VGF-Betriebshofs an der Lorscher Straße nur mit einer zusätzlichen Autobahnanbindung
Details im PARLIS B_26_2021Antrag Ortsbeirat
Errichtung und Betrieb eines Bus-Betriebshofs in Rödelheim
Details im PARLIS OF_559-7_2021Anregung Ortsbeirat
Errichtung und Betrieb eines Bus-Betriebshofs in Rödelheim Vortrag des Magistrats vom 18.12.2020, M 207
Details im PARLIS OA_683_2021Stellungnahme des Magistrats
Errichtung und Betrieb eines Bus-Betriebshofs in Rödelheim
Details im PARLIS ST_946_2021S A C H S T A N D :
Betreff: Errichtung und Betrieb eines Bus-Betriebshofs in Rödelheim Vortrag des Magistrats vom 18.12.2020, M 207 Vorgang: B 26/21 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Die Beratung der Vorlage M 207 wird zurückgestellt, bis der Ortsbeirat über die Planungen zur Errichtung eines Bus-B etriebshofes auf dem ehemaligen Gelände der Baumschule einer Gärtnerei informiert wurde. Bei dieser Vorstellung ist insbesondere zu erläutern, auf welchen Wegen die Busse vom geplanten Betriebshof zu ihren Einsatzstellen gelangen und wo die naturschutzrechtlichen Ausgleichsflächen für die zu überbauenden Grünflächen entstehen.