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Jugendhaus Ortenberger Straße - Konsequenzen für städtischen Informationsfluss

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Partei(en):

S A C H S T A N D :

Anregung vom 03.11.2015, OA 686 entstanden aus Vorlage: OF 528/4 vom 03.11.2015 Betreff: Jugendhaus Ortenberger Straße - Konsequenzen für städtischen Informationsfluss Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, städtische Entscheidungs- und Umsetzungsabläufe mit dem Ziel zu überprüfen, dass der zuständige Ortsbeirat vor öffentlichkeitsrelevanten Vorgängen wirklich informiert ist und nicht in seiner Bürgerfragestunde von aufgebrachten Bürgern überraschend mit ihm nicht bekannten Entscheidungsbekanntgaben konfrontiert wird. Gegebenenfalls sind entsprechende Geschäftsordnungen anzupassen beziehungsweise deren Anpassung vorzuschlagen.

Begründung:

In der Oktobersitzung des Ortsbeirats 4 wurde dieser von einer großen Anzahl von Eltern überrascht, die tags zuvor erfahren hatten, dass der Kinderhort ihrer Kinder im nächsten Jahr aus einer Liegenschaft in städtischer Verwaltung ausziehen soll, ohne dass zu diesem Zeitpunkt eine Alternative in Aussicht gestellt wurde. Es ist völlig natürlich, dass sich die Eltern an den Ortsbeirat wenden. Die Ortsbeiräte haben sich in den letzten Jahrzehnten mit ihrer Bürgerfragestunde zu einer gut genutzten Schnittstelle zwischen Bürgerinnen und Bürgern sowie kommunaler Selbstverwaltung entwickelt. Umso dringlicher ist, dass sich die Verwaltung in ihren Abläufen erinnert, dass die Ortsbeiräte nach ihrer von der Stadtverordnetenversammlung gegebenen Geschäftsordnung zu Standort- und Gestaltungsfragen öffentlicher Einrichtungen zu hören sind. Am Rande der Sitzung war zu hören, dass irgendeine Kommission schon vor einem Jahr irgendeine Entscheidung getroffen habe. Es kann nicht sein, dass die Ortsbeiräte in der Öffentlichkeit für Dinge geradestehen müssen, an deren Entscheidung sie nicht nur nicht beteiligt waren, sondern über die sie nicht einmal informiert wurden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.03.2016, ST 462 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Soziales und Gesundheit Ausschuss für Bildung und Integration Versandpaket: 11.11.2015

Beratungsergebnisse:

45. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Integration am 07.12.2015, TO I, TOP 22 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 686 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE. und BFF (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FDP (= vereinfachtes Verfahren) RÖMER (= Annahme) 45. Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit am 10.12.2015, TO I, TOP 26 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 686 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU und GRÜNE gegen SPD und LINKE. (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FDP (= vereinfachtes Verfahren) BFF und Stv. Dr. Dr. Rahn (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 6599, 45. Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit vom 10.12.2015 Aktenzeichen: 10 3