Keine unnötige Gefährdung der Gründerzeitvillen in der Schumannstraße Vortrag des Magistrats vom 08.08.2008,
Bisheriger Verlauf
Vortrag des Magistrats
Bebauungsplan Nr. 860 - Senckenberganlage/Zeppelinallee hier: Satzungsbeschluss - § 10 (1) BauGB
Details im PARLIS M_147_2008Anregung Ortsbeirat
Keine unnötige Gefährdung der Gründerzeitvillen in der Schumannstraße Vortrag des Magistrats vom 08.08.2008, M 147
Details im PARLIS OA_722_2008Antrag Ortsbeirat
Keine unnötige Gefährdung der Gründerzeitvillen in der Schumannstraße
Details im PARLIS OF_293-2_2008Vortrag des Magistrats
Bebauungsplan Nr. 860 - Senckenberganlage/Zeppelinallee hier: Satzungsbeschluss - § 10 (1) BauGB
Details im PARLIS M_147_2008Anregung Ortsbeirat
Keine unnötige Gefährdung der Gründerzeitvillen in der Schumannstraße Vortrag des Magistrats vom 08.08.2008, M 147
Details im PARLIS OA_722_2008Antrag Ortsbeirat
Keine unnötige Gefährdung der Gründerzeitvillen in der Schumannstraße
Details im PARLIS OF_293-2_2008S A C H S T A N D :
Betreff: Keine unnötige Gefährdung der Gründerzeitvillen in der Schumannstraße Vortrag des Magistrats vom 08.08.2008, M 147 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der M 147 wird mit folgender Maßgabe zugestimmt: Für die im WA-Gebiet liegenden Stadtvillen in der Schumannstraße werden bezüglich der Anzahl der Vollgeschosse die planungsrechtlichen Vorgaben aus dem bisherigen Bebauungsplan übernommen, es findet keine Ausweitung statt.