Lärmschutz an der Bundesautobahn (BAB) 5 Vordringlicher Bedarf des Ausbaus der BAB 5 im Rahmen des Bundesverkehrswegeplans zwischen Nordwestkreuz und Bad Homburger Kreuz
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Anregung vom 01.11.2016, OA 77 entstanden aus Vorlage: OF 84/7 vom 13.10.2016 Betreff: Lärmschutz an der Bundesautobahn (BAB) 5 Vordringlicher Bedarf des Ausbaus der BAB 5 im Rahmen des Bundesverkehrswegeplans zwischen Nordwestkreuz und Bad Homburger Kreuz Am 3. August 2016 hat das Bundeskabinett den Bundesverkehrswegeplan (BVWP) 2030 beschlossen. In diesem BVWP ist in den vordringlichen Bedarf der achtspurige Ausbau der BAB 5 zwischen dem Bad Homburger Kreuz und dem Nordwestkreuz aufgenommen worden. Der vordringliche Bedarf dient der Engpassbeseitigung und ist zeitnah umzusetzen. Auch für Praunheim könnte dies zu einer neuen Situation für den Lärmschutz führen. Dies vorausgeschickt, möge die Stadtverordnetenversammlung beschließen: Der Magistrat wird gebeten, gegenüber Hessen Mobil dafür einzutreten, dass die notwendigen beiden Fahrspuren im Rahmen der jetzt eingeleiteten Projektentwicklung zwischen dem Nordwestkreuz und dem Bad Homburger Kreuz auf der westlichen bzw. nord-westlichen Seite der BAB 5 geführt werden, damit der schon eng an die Autobahn gebaute Stadtteil nicht durch eine höhere Lärmbelastung unnötig beeinträchtigt wird. Eine Lärmschutzanlage ist in jedem Fall auf der östlichen bzw. südöstlichen Seite zu errichten.
Begründung:
Nach der Entscheidung des Bundeskabinetts werden nun auf Grundlage des BVWP die Bedarfspläne für die einzelnen Verkehrsträger entworfen. Diese werden als Anlage der jeweiligen Ausbaugesetze in den Deutschen Bundestag eingebracht und von diesem verbindlich beschlossen. In den nachfolgenden Planungsstufen werden die einzelnen Projekte des BVWP bzw. der Bedarfspläne von den jeweiligen Vorhabenträgern vertieft. Hierbei werden je nach Erfordernis Raumordnungsverfahren, Linien‐ bzw. Trassenbestimmungsverfahren und Planfeststellungsverfahren den Bundesverkehrswegeplan 2030 VI durchlaufen. Zeitpunkt und Reihenfolge der Projektumsetzungen hängen letztlich von deren Priorisierung im VB/VB‐E, dem Planungsstand sowie den verfügbaren Finanzmitteln ab. An dieser Stelle ist gerade in diesem jetzigen frühen Planungsstadium, welches dem Ortsbeirat bereits im Rohentwurf im Jahr 2012 und 2013 vorgestellt wurde, Einfluss auf die Errichtung der neuen Fahrstreifen zu nehmen. Damals gab es eine Favorisierung zur Errichtung je einer Fahrspur nördlich und südlich. Die Wohnbebauung im westlichen Bereich der Heerstraße liegt aber sehr nah an der Autobahn. Die vorherrschende Westwindlage führt zu einer zusätzlichen Verstärkung des Verkehrslärmes in Praunheim. Daher ist bei der Erweiterung der BAB 5 auf die Nordwestseite auszuweichen. Eine Lärmschutzanlage ist in jedem Fall auf der östlichen Seite zu errichten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7Zuständige Ausschüsse: Verkehrsausschuss Versandpaket: 09.11.2016
Beratungsergebnisse:
6. Sitzung des Verkehrsausschusses am 06.12.2016, TO I, TOP 24 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage OA 77 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE. und FRANKFURTER gegen FDP und BFF (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION (= Annahme) 9. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 15.12.2016, TO II, TOP 47 Beschluss: Der Vorlage OA 77 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FRAKTION und FRANKFURTER gegen FDP und BFF (= Prüfung und Berichterstattung) Beschlussausfertigung(en): § 865, 9. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 15.12.2016 Aktenzeichen: 61 12