Skip to main content

Einrichtung eines abschnittsweisen absoluten Halteverbotes auf der Renoirallee

Lesezeit: 2 Minuten
Partei(en): CDU

S A C H S T A N D :

Antrag vom 19.10.2016, OF 100/12 Betreff: Einrichtung eines abschnittsweisen absoluten Halteverbotes auf der Renoirallee Der Ortsbeirat wird gebeten, folgendes zu beschließen: Wie in einem Ortstermin mit Teilnahme von Mitgliedern des Ortsbeirates, des Straßenverkehrsamtes und der Stadtpolizei erörtert wurde, ist auf der Renoirallee auf der dem Parkstreifen gegenüberliegenden Seite in Höhe des Fußweges zu den Häusern Renoirallee 19 bis 34 ein ca. 10 bis 15 m langes Halteverbot durch Beschilderung einzurichten, um eine gefahrloses Befahren der Renoirallee in beiden Richtungen zu erleichtern.

Begründung:

Derzeit ist ein zweiseitiger Richtungsverkehr auf der Renoirallee nur eingeschränkt möglich, weil auf einer Länge von 120 m auf der dem Parkstreifen gegenüberliegenden Seite zwischen Gauguinweg und Pissaroweg Autos parken. Mittels eines 10 bis15 m langen Halteverbotes könnte der zweiseitige Richtungsverkehr erleichtert werden, weil den in Richtung Kalbacher Höhe fahrenden Autos ein Ausweichen ermöglicht würde. Auch die Entsorgung des Mülls für die Häuser Renoirallee 19 bis 34 durch die FES würde erleichtert werden.Beratung im Ortsbeirat: 12

Beratungsergebnisse:

6. Sitzung des OBR 12 am 04.11.2016, TO I, TOP 18 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 900 2016 Die Vorlage OF 100/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: CDU, GRÜNE und LINKE. gegen SPD und FDP (= Ablehnung)