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Tempo 40 für den Riedberg

Lesezeit: 2 Minuten
Partei(en): GRÜNE

S A C H S T A N D :

Antrag vom 18.10.2021, OF 100/12 Betreff: Tempo 40 für den Riedberg Der Magistrat wird gebeten, für die folgenden Haupterschließungsstraßen des Riedbergs die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf 40 km/h festzulegen: Altenhöferallee, Riedbergallee, Graf-von-Staufenberg-Allee und Carl-Herrmann-Rudloff-Allee um so für den Ortsbezirk 12 das neue Verkehrskonzept für Frankfurt umzusetzen.

Begründung:

Im neuen Frankfurter Koalitionsvertrag findet sich in Zeile 2069 f. die Vereinbarung: "Auf allen Grundnetzstraßen in/an dicht besiedelten Wohngebieten innerhalb der Stadtgrenzen gilt grundsätzlich Tempo 40 [...]". Damit ist ein klarer politischer Wille definiert, den geltenden Rechtsrahmen anders auszulegen als dies bislang der Fall war und wie es in anderen Gemeinden, z. B. Freiburg oder Oberursel, bereits jetzt der Fall ist. Gemäß ST 1346 vom 19.07.2021 sind die genannten Straßen als Haupterschließungsstraßen definiert und dürften somit dem Grundnetz zuzurechnen sein.Beratung im Ortsbeirat: 12

Beratungsergebnisse:

5. Sitzung des OBR 12 am 29.10.2021, TO I, TOP 11 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 970 2021 Die Vorlage OF 100/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme