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Falkschule bei der Entwicklung des Geländes des ehemaligen Polizeireviers nicht vergessen

Lesezeit: 4 Minuten
Partei(en): SPD fraktionslos

S A C H S T A N D :

Antrag vom 26.08.2016, OF 100/1 Betreff: Falkschule bei der Entwicklung des Geländes des ehemaligen Polizeireviers nicht vergessen Die schwierige Raumsituation und die fehlende Turnhalle der Falkschule sind der Stadt seit Jahren bekannt. Der Einzugsbereich der Schule umfasst ein Gebiet, das für Kinder- und Jugendliche kaum Frei- und Aufenthaltsräume bietet, so dass hier über die Schule ein Defizit ausgeglichen werden müsste. Das für Erweiterungen der Falkschule geeignete Gelände befindet sich im Eigentum des Landes Hessen. Lt. aktuellen Berichten ist eine Änderung des Bebauungsplans im Gespräch. Der aktuelle Bebauungsplan 556 erlaubt die Errichtung einer Sporthalle. Eine neue Nutzung des Geländes ist bisher an den Preisvorstellungen des Landes Hessen gescheitert. Vor dem Hintergrund steigender Immobilienpreise in Frankfurt und absehbar weiter steigendem Interesse an innenstadtnahen Grundstücken mit Planungsrecht für Hochhausbebauung ist zu befürchten, dass auch weiterhin der Preis maßgebliches oder gar ausschließliches Kriterium beim Verkauf sein wird. Vor diesem Hintergrund wird die Stadtverordnetenversammlung aufgefordert: alles Erforderliche zu tun, um auf dem Gelände der Falkschule eine Turnhalle für die Schüler dieser Schule zu bauen und evtl. benötigtes Gelände von dem derzeit leer stehenden ehemaligen Polizeipräsidium Friedrich-Ebert-Anlage zu nehmen/nutzen mit dem Land Hessen darüber zu verhandeln, dass ein angemessener Anteil der Fläche an die Stadt Frankfurt für Einrichtungen des Gemeinbedarfs übergeben wird (Schulerweiterungsfläche / Turnhalle) auf die Landesregierung dahingehend einzuwirken, dass Flächen, die für das Funktionieren der Stadt benötigt werden an die Stadt Frankfurt zu einem symbolischen Preis übergeben werden.

Begründung:

Die Falkschule Hat seit Jahrzehnten keine Schulturnhalle. Dies ist aber dringend erforderlich. Immer wieder wurde der Bau einer Schulturnhalle verweigert, mit der Begründung, der Schule fehle es an Gelände. Jetzt besteht die Möglichkeit, den notwendigen Platz vom alten Polizeipräsidium, zu vervwenden ( ST567 von 2014). Für die Schüler und die Schulleitung ist es nicht hinnehmbar, dass sie immer wieder Bittsteller bei anderen Schulen sind, um den Sportunterricht durchführen zu können. Außerdem sind die Wegezeiten extrem lang. Es besteht die Gefahr, dass das Land Hessen lediglich die Chance sieht, hohe Einnahmen über den Grundstücksverkauf zu erzielen. Langfristig ist eine solche Politik auch nicht im Interesse des Landes.Hauptvorlage: Antrag vom 08.08.2016, OF 73/1 Beratung im Ortsbeirat: 1

Beratungsergebnisse:

4. Sitzung des OBR 1 am 30.08.2016, TO I, TOP 9 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 482 2016 1. Die Vorlage OF 73/1 wird durch die Annahme der Vorlage OF 100/1 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 100/1 wird als Anregung an den Magistrat in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme