Bebauungsplan Nr. 889 An der Sandelmühle - Verbesserung der Verkehrserschließung II - hier: Auswirkungen auf das Gewerbegebiet
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Partei(en):CDU
S A C H S T A N D :
Antrag vom 23.01.2017, OF 100/8 Betreff: Bebauungsplan Nr. 889 An der Sandelmühle - Verbesserung der Verkehrserschließung II - hier: Auswirkungen auf das Gewerbegebiet Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, im Rahmen des Beschlusses § 711 v. 17.11.2016 zu prüfen und zu berichten, wie die Auswirkungen der bestehenden Probleme zu Verkehrsspitzenzeiten an der Kreuzung Olof-Palme-Straße / An der Sandelmühle (Knotenpunkt mit Schienenquerung) bzw. infolge der Lichtsignalanlage vor dem Discount-Supermarkt an der Olof-Palme-Straße 7 auf das auch zukünftig bestehende Gewerbegebiet "An der Sandelmühle" gemildert werden können, wenn auf der Straße "An der Sandelmühle" zusätzlicher Verkehr für 250 Wohneinheiten und eine Kita zu erwarten ist.
Begründung:
Durch den expandierenden Wohnungsbau fallen in Frankfurt weitere Gewerbeflächen weg. Das gilt auch für das Gebiet "An der Sandelmühle" mit rund 4,5 Hektar. Bleiben wird das Unternehmen Diehl Aerospace mit rund 400 Mitarbeitern. Für dieses wichtige Unternehmen der Luftfahrzeugausrüstung sollten durch die Entwicklung eines Wohngebietes in unmittelbarer Nachbarschaft wenigstens keine Nachteile entstehen. Eine gründliche Prüfung aller Möglichkeiten, wie die Verkehrserschließung zukünftig für alle Anlieger der Sandelmühle inklusive der dort ansässigen Unternehmen zufriedenstellend gewährleistet werden kann, ist aus Sicht des Ortsbeirates nicht verzichtbar.Nebenvorlage: Antrag vom 07.03.2017, OF 121/8 Beratung im Ortsbeirat: 8
Beratungsergebnisse:
9. Sitzung des OBR 8 am 09.02.2017, TO I, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage OF 100/8 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 10. Sitzung des OBR 8 am 09.03.2017, TO I, TOP 8 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 100/8 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 121/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 2. zu Ziffer 1 und 2 der Vorlage: SPD, CDU und BFF gegen GRÜNE und LINKE. (= Ablehnung) zu Ziffer 3 der Vorlage: SPD, CDU, GRÜNE und BFF gegen LINKE. (= Ablehnung)