Liegenschaft Spohrstraße 1
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Bisheriger Verlauf
23.01.2020
11.05.2020
15.11.2020
30.11.2020
Ortsbeirat Magistratsvorlage
Verletzung der Vorgartensatzung und Erhaltungssatzung
Details im PARLIS OM_5658_2020Stellungnahme des Magistrats
Verletzung der Vorgartensatzung und Erhaltungssatzung
Details im PARLIS ST_911_202023.01.2020
Anregung Ortsbeirat
Verletzung der Vorgartensatzung und Erhaltungssatzung
Details im PARLIS OM_5658_202011.05.2020
Stellungnahme des Magistrats
Verletzung der Vorgartensatzung und Erhaltungssatzung
Details im PARLIS ST_911_202030.11.2020
Partei(en): LINKE.
S A C H S T A N D :
Antrag vom 15.11.2020, OF 1000/3
Betreff: Liegenschaft Spohrstraße 1
Vorgang: OM 5658/20 OBR 3; ST 911/20 Aus der genannten Stellungnahme geht unter anderem hervor, dass der Magistrat bezüglich der Liegenschaft Spohrstraße 1"ein Verwaltungsverfahren zur Wiederherstellung einer vorgartensatzungskonformen Nutzung eingeleitet hat, wobei offensichtlich verfügt wurde, dass die Eigentümerin bedauerlicherweise ihr Kraftfahrzeug auch weiterhin im rechten Vorgartenbereich abstellen darf. Der linke Vorgartenbereich wurde zwar entsiegelt, entsprach aber nach wie vor nicht den Vorgaben der Vorgartensatzung. Dies vorausgeschickt, fragt der Ortsbeirat den Magistrat, ob er - wie im Mai angekündigt - die Eigentümerin unterdessen darauf hingewiesen hat, "dass auch dieser Bereich gärtnerisch zu gestalten ist", und ob diese Vorgartenseite inzwischen der Vorgartensatzung entspricht.dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 23.01.2020, OM 5658
Stellungnahme des Magistrats vom 11.05.2020, ST 911 Beratung im Ortsbeirat: 3
Beratungsergebnisse:
44. Sitzung des OBR 3 am 30.11.2020, TO II, TOP 42 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1881 2020 Die Vorlage OF 1000/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen CDU und FDP (= Ablehnung)