Antrag vom 15.11.2020, OF 1000/3 Betreff: Liegenschaft Spohrstraße 1 Vorgang: OM 5658/20 OBR 3; ST 911/20 Aus der genannten Stellungnahme geht unter anderem hervor, dass der Magistrat bezüglich der Liegenschaft Spohrstraße 1"ein Verwaltungsverfahren zur Wiederherstellung einer vorgartensatzungskonformen Nutzung eingeleitet hat, wobei offensichtlich verfügt wurde, dass die Eigentümerin bedauerlicherweise ihr Kraftfahrzeug auch weiterhin im rechten Vorgartenbereich abstellen darf. Der linke Vorgartenbereich wurde zwar entsiegelt, entsprach aber nach wie vor nicht den Vorgaben der Vorgartensatzung. Dies vorausgeschickt, fragt der Ortsbeirat den Magistrat, ob er - wie im Mai angekündigt - die Eigentümerin unterdessen darauf hingewiesen hat, "dass auch dieser Bereich gärtnerisch zu gestalten ist", und ob diese Vorgartenseite inzwischen der Vorgartensatzung entspricht.dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 23.01.2020, OM 5658 Stellungnahme des Magistrats vom 11.05.2020, ST 911 Beratung im Ortsbeirat: 3
Beratungsergebnisse:
44. Sitzung des OBR 3 am 30.11.2020, TO II, TOP 42 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1881 2020 Die Vorlage OF 1000/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen CDU und FDP (= Ablehnung)