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Überlassung der öffentlichen Grünfläche westlich der Liegenschaft Stresemannallee 61 zur Erweiterung des Spielbereiches der Kita der Gesellschaft für Jugendarbeit und Bildungsplanung e. V.

Lesezeit: 2 Minuten

Bisheriger Verlauf

03.01.2015

Antrag Ortsbeirat

Überlassung der öffentlichen Grünfläche westlich der Liegenschaft Stresemannallee 61 zur Erweiterung des Spielbereiches der Kita der Gesellschaft für Jugendarbeit und Bildungsplanung e. V.

Details im PARLIS OF_1000-5_2015
23.01.2015

Anregung Ortsbeirat

Überlassung der öffentlichen Grünfläche westlich der Liegenschaft Stresemannallee Nr. 61 zur Erweiterung des Spielbereiches der Kita des Gesellschaft für Jugendarbeit und Bildungsplanung e. V.

Details im PARLIS OM_3823_2015
Partei(en): CDU GRÜNE SPD

S A C H S T A N D :

Antrag vom 03.01.2015, OF 1000/5

Betreff: Überlassung der öffentlichen Grünfläche westlich der Liegenschaft Stresemannallee 61 zur Erweiterung des Spielbereiches der Kita der Gesellschaft für Jugendarbeit und Bildungsplanung e. V.
Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, die öffentliche Grünfläche westlich der Liegenschaft Stresemannallee 61 zur Erweiterung des Spielbereiches der Kita der Gesellschaft für Jugendarbeit und Bildungsplanung e.V. zu überlassen.

Begründung:

Die Gesellschaft für Jugendarbeit und Bildungsplanung e.V. betreibt in der Liegenschaft Stresemannallee 61 eine Kita, die gerade renoviert worden ist. Zur Erweiterung des Spielbereiches möchte die Gesellschaft für Jugendarbeit und Bildungsplanung e.V. die öffentliche Grünfläche westlich der Liegenschaft Stresemannallee 61 nutzen. Aus Sicht des Ortsbeirates spricht nichts gegen dieses Vorhaben. Es dient zur Kenntnis, dass das Stadtschulamt mit Schreiben vom 05.12.2014 mitgeteilt hat, dass "aus pädagogischer Sicht die Nutzung der öffentlichen Flächen angrenzend an die Stresemannallee / Tiroler Straße als Außenfläche für die neu entstandene viergruppige Kindertageseinrichtung in der Stresemannallee 61" befürwortet wird.
Beratung im Ortsbeirat: 5

Beratungsergebnisse:

37. Sitzung des OBR 5 am 23.01.2015, TO I, TOP 13 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3823 2015 Die Vorlage OF 1000/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung FAG