Skip to main content

Lärmschutzwandsanierung in Unterliederbach (A 66)

Lesezeit: 3 Minuten
Partei(en): SPD

S A C H S T A N D :

Antrag vom 15.04.2019, OF 1000/6 Betreff: Lärmschutzwandsanierung in Unterliederbach (A 66) Der Presse war zu entnehmen, dass in Unterliederbach eine Lärmschutzwandsanierung für Juni bis Dezember 2019 anstehen soll. Ist daher die Annahme richtig, dass im Zuge der Lärmschutzmaßnahmen, auch die zu hohe Lärmbelastung entlang der ungeschützten Autobahnabfahrt Frankfurt-Höchst (BAB 66 von Wiesbaden kommend) berücksichtigt wird und folglich die, im oberen Bereich der Abfahrt zu niedrige und komplett abgesenkte Lärmschutzwand entsprechend erhöht und entlang der Abfahrt bis zur Signalanlage an der Königsteiner Straße verlängert wird, um somit den erforderlichen Lückenschluss, zur Verhinderung des zur Zeit bestehenden offenen Lärmkorridors, herzustellen? Die Frage vorausgeschickt möge der Ortsbeirat beschließen, der Magistrat wird gebeten, 1. mitzuteilen oder wenn nötig mit HessenMobil in Kontakt zu treten und zu klären, ob die obige Annahme richtig ist. 2. Sollte die Beseitigung der bestehenden Lärmbelastung für die Wohnbebauung im Bereich der ungeschützten Autobahnabfahrt Frankfurt-Höchst (BAB 66 von Wiesbaden kommend) nicht enthalten sein, soll diese Lärmproblematik dennoch gelöst werden. Insoweit soll der Magistrat darauf hinwirken, dass HessenMobil sich um das Problem kümmert. 3. Sofern mit der aktuellen Lärmschutzwandsanierung keine Lösung der genannten Problematik erreicht wird, soll Hessen Mobil als verantwortlicher Straßenbaulastenträger zudem aufgefordert werden Stellung zu nehmen um zu klären was die Behörde unternehmen will, um die Anwohner im Bereich der zuvor genannten Autobahnabfahrt, vor überhöhter Lärmbelästigung zu schützen.

Begründung:

Mit den, nach RLS-90 ermittelten Belastungswerten von über 60/70 dB (A) nachts / tags, werden im Bereich der Autobahnabfahrt Frankfurt-Höchst (BAB 66 von Wiesbaden kommend) u. a. an den Gebäuden der Wohnhäuser: Königsteiner Str. 175, 177 und 179 sowie Hans-Böckler-Str. 1 bis 7, nicht nur die Lärmrichtwerte der "Richtlinien für den Verkehrslärmschutz an Bundesfernstraßen in der Baulast des Bundes" (VLärmSchR97) überschritten sondern und auch die, für die verantwortliche Straßenverkehrsbehörde geltende Eingriffsschwelle, und erfordert somit ein Tätig werden der Straßenverkehrsbehörde.Beratung im Ortsbeirat: 6

Beratungsergebnisse:

31. Sitzung des OBR 6 am 07.05.2019, TO I, TOP 34 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4537 2019 Die Vorlage OF 1000/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme