Drehung der Einbahnstraße auf der Parallelfahrbahn zur Kennedyallee zwischen Einmündung Vogelweidstraße und Eschenbachstraße
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Partei(en):CDU
S A C H S T A N D :
Antrag vom 04.01.2015, OF 1002/5 Betreff: Drehung der Einbahnstraße auf der Parallelfahrbahn zur Kennedyallee zwischen Einmündung Vogelweidstraße und Eschenbachstraße Der Ortsbeirat bittet den Magistrat zu prüfen und zu berichten, ob in dem Teilbereich der Parallelfahrbahn zur Kennedyallee zwischen Vogelweidstraße und Eschenbachstraße die Einbahnstraßenregelung in die entgegengesetzte Richtung gedreht werden kann.
Begründung:
Anwohnerinnen und Anwohner der Kennedyallee im Bereich der Parallelfahrbahn beklagen, dass bei starkem Verkehrsaufkommen in Richtung Stadion die Abkürzung der Parallelfahrbahn mit hoher Geschwindigkeit - trotz Tempo-30-Zone - genutzt wird, um am Ende wieder über die Paul-Ehrlich-Straße auf die Kennedyallee einzubiegen. Diese Umfahrung wäre durch die geänderte Einbahnstraßenregelung unterbunden.Beratung im Ortsbeirat: 5
Beratungsergebnisse:
37. Sitzung des OBR 5 am 23.01.2015, TO I, TOP 15 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1241 2015 Die Vorlage OF 1002/5 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Tenor wie folgt lautet: "Der Magistrat wird um Auskunft gebeten, ob der Teilbereich der Kennedyallee zwischen Vogelweidstraße und Eschenbachstraße so gedreht werden kann, dass sich für andere Straßenzüge keine Nachteile ergeben." Abstimmung: Einstimmige Annahme