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Dringend benötigte Abbiegespur von der Friedberger Landstraße auf die A 661 hier: Sachstand

Lesezeit: 2 Minuten

Bisheriger Verlauf

18.06.2019

Anregung Ortsbeirat

Abbiegespur von der Friedberger Landstraße auf die A 661

Details im PARLIS OM_4788_2019
01.11.2019

Stellungnahme des Magistrats

Abbiegespur von der Friedberger Landstraße auf die A 661

Details im PARLIS ST_2041_2019
03.08.2020

Antrag Ortsbeirat

Dringend benötigte Abbiegespur von der Friedberger Landstraße auf die A 661 hier: Sachstand

Details im PARLIS OF_1020-10_2020
18.08.2020

Anregung Ortsbeirat

Dringend benötigte Abbiegespur von der Friedberger Landstraße auf die A 661 hier: Sachstand

Details im PARLIS OM_6317_2020
Partei(en): CDU

S A C H S T A N D :

Antrag vom 03.08.2020, OF 1020/10

Betreff: Dringend benötigte Abbiegespur von der Friedberger Landstraße auf die A 661 hier: Sachstand
Vorgang: OM 4788/19 OBR 10; ST 2041/19 Der Magistrat wird gemäß der Geschäftsordnung der Ortsbeiräte in Verbindung mit den zuständigen Stellen gebeten, über den Sachstand der Realisierung der dringend benötigten Abbiegespur von der Friedberger Landstraße auf die A 661 zu berichten.

Begründung:

Mit Stellungnahme vom 01.11.2019 (ST 2041) teilte der Magistrat unter anderem mit, dass für die Radverkehrsführung an der Friedberger Landstraße und für die Abbiegespur auf der B 521 auf die A 661 in Richtung Bad Homburg Baurecht geschaffen werden müsse. Dabei biete es sich an, für die beiden in unmittelbarer Nähe zueinanderstehenden, verkehrstechnisch verbundenen Baumaßnahmen ein gemeinsames Planfeststellungsverfahren durchzuführen. Eine Trennung beider Verfahren sei aus ökonomischen sowie verfahrenstechnischen Gründen ausgeschlossen. Es werde allerdings angestrebt, die Baurechtschaffung durch die Einreichung eines Antrages auf Entscheidung über das Entfallen der Planfeststellung und die Plangenehmigung bei der hessischen Straßenbauverwaltung zu beschleunigen.


Die Abbiegespur wird dringend benötigt, der Ortsbeirat 10 bittet daher um einen aktuellen Sachstand

dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 18.06.2019, OM 4788
Stellungnahme des Magistrats vom 01.11.2019, ST 2041
Beratung im Ortsbeirat: 10

Beratungsergebnisse:

42. Sitzung des OBR 10 am 18.08.2020, TO II, TOP 13 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6317 2020 Die Vorlage OF 1020/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme