Antrag vom 14.10.2024, OF 1020/2 Betreff: Parkplatzsituation in der Postsiedlung Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und berichten, 1. ob und wann die Postsiedlung in das Programm zur Erstellung von "Bewohnerparkzonen" einbezogen wird, 2. ob durch Beschilderung mit VZ 286 "eingeschränktes Haltverbot" (Parkverbot) mit a) dem Zusatzschild 1024-10 (Personenkraftwagen frei) b) dem Zusatzschild 1010-12 (Anhänger ohne Zugfahrzeug) das Belegen mehrerer Parkplätze im Bereich Amperestraße/Kohlrauschweg, das Belegen von vielen PKW-Parkplätzen durch eine Einzelperson mit mehreren PKW, Anhängern ohne Zugfahrzeug und Motorrädern verhindert werden kann. 3. welche anderen geeigneten Maßnahmen im Bereich der Amperestraße das Belegen von vielen PKW-Parkplätzen durch eine Einzelperson mit mehreren PKW, Anhängern ohne Zugfahrzeug und Motorrädern verhindern, auch ohne, dass eine Bewohnerparkzone ausgerufen wird. Sollten 2.a. oder 2.b positiv beschieden werden, wird der Magistrat gebeten, diese Maßnahmen im genannten Bereich umzusetzen.
Begründung:
Die Parkplatzsituation ist in der Postsiedlung grundsätzlich angespannt, nicht zuletzt durch den nahegelegenen Gartenverein. Das eigentliche Problem betrifft jedoch einen Anwohner, der laut Äußerungen von Anwohnenden regelmäßig mehrere seiner PKW, Anhänger und Motorräder im Bereich des Kohlrauschweg sowie in der Amperestraße abstellt. Vor allem im Bereich der Amperestraße 4, wo grundsätzlich Platz für neun Fahrzeuge (darunter ein Behindertenparkplatz) ist, beanspruche er permanent 3 bis 4 Parkplätze durch Abstellen von Anhängern. Um der Verkehrspolizei zuvorzukommen, die bereits mehrfach aufgrund von Beschwerden vor Ort war, habe der Anwohner regelmäßig die Fahrzeuge auf den betroffenen Stellplätzen getauscht. Er habe Anwohnenden gegenüber sogar angekündigt, alle Parkplätze in Höhe der Amperestraße 4 (siehe Foto, wobei die Person laut Anwohnenden noch einen weiteren Anhänger und mehrere PKW besitze) mit seinen Anhängern und Motorrädern belegen zu wollen, was allein acht öffentliche Stellplätze blockieren würde. Diese egoistische Inanspruchnahme öffentlichen Raums ist nicht hinnehmbar und der Magistrat gefordert diesem Verhalten durch geeignete Maßnahmen Einhalt zu gebieten. Anlage: (Quelle: Der Ersteller des Fotos ist dem Antragsteller namentlich bekannt.)Beratung im Ortsbeirat: 2