Antrag vom 07.01.2021, OF 1021/3 Betreff: Oeder Weg als fahrradfreundliche Nebenstraße Der Ortsbeirat möge beschließen, der Ortsbeirat begrüßt die vorgestellten Planungen zur Umgestaltung des Oeder Wegs in eine fahrradfreundliche Nebenstraße. Der Ortsbeirat bittet den Magistrat darum, die Planungen weiterzuführen und den Verkehrsversuch zur Umsetzung zu bringen.
Die Umsetzbarkeit soll im Vorfeld und während des Versuchszeitraums durch Verkehrszählungen nachgewiesen werden. Dabei sind auch die Auswirkungen auf die Nebenstraßen zu betrachten. Die Funktion des Oeder Weges als Einkaufsstraße soll bei allen Planungen besonders bedacht werden. Ebenso die Fußgängerfreundlichkeit in allen Bereichen, in denen Platz für Außengastronomie geschaffen wird. Die Anordnung von Parkplätzen sollen eine Parkraumbewirtschaftung für Anwohnende und Bereiche für Ladezonen und Kurzeitparkmöglichkeiten berücksichtigen. Die Zufahrt zum Parkhaus in der Querstraße soll von der Eschersheimer Landstraße aus allen Richtungen gut möglich sein. Dazu ist eine Linksabbiegerspur auf der Eschersheimer Landstraße von Norden kommend einzurichten. Somit sollen sich a) auch die Gewerbetreibenden wiederfinden und b) eine faktenbasierte Bewertung der Auswirkungen vorliegen: Der gesamte Prozess soll, so wie er gut begonnen wurde, durch eine permanente Kommunikation, öffentliche Information, wiederkehrende Erhebungen und gegebenenfalls direktem Nachsteuern weiter begleitet werden. Dauerhaft negative Auswirkungen des Versuchs auf die Anwohner und das Gewerbe vor Ort sollen dadurch vermieden werden.
Begründung:
Die Planungen, die eine Zufahrtsregelung am unteren Ende des Oeder Weges und an der Holzhausenstraße vorsehen, gefallen dem Ortsbeirat. Der Durchfahrtsverkehr würde damit reduziert werden, mehr Platz für Radfahrende und Fußgänger geschaffen und die Aufenthaltsqualität gesteigert werden. Die Sorgen der Gewerbetreibenden und Anwohner vor Ort sollen durch die durchzuführenden Erhebungen zu der Verkehrsplanung im Oeder Weg begleitet werden. Es muss nachvollziehbar sein, ob die Anpassung der Verkehrsführung zu negativen Folgen bei den Anwohnern und Gewerbetreibenden führt. Nur auf der Basis ist der Bedarf für Nachsteuerungen objektiv zu ermitteln und mit den Ergebnissen lässt sich der Erfolg des Versuchs auf Fakten basierend bewerten.Hauptvorlage: Antrag vom 10.09.2020, OF 937/3 Beratung im Ortsbeirat: 3
Beratungsergebnisse:
45. Sitzung des OBR 3 am 21.01.2021, TO II, TOP 7 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 937/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage OF 1021/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 46. Sitzung des OBR 3 am 18.02.2021, TO I, TOP 5 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7205 2021 1. Die Vorlage OF 937/3 wird durch die Annahme der Vorlage OF 1021/3 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 1021/3 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Antragstenor der letzte Satz im dritten Absatz beginnend mit "Dazu ist eine Linksabbiegespur . ." ersatzlos gestrichen wird und im ersten Satz der Begründung die Worte "gefallen dem Ortsbeirat" durch die Worte "werden vom Ortsbeirat begrüßt" ersetzt werden. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. GRÜNE, SPD, LINKE., ÖkoLinX-ARL und BFF gegen CDU und FDP (= Ablehnung)