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Parken vor der Liegenschaft Bockenheimer Landstraße 92 verhindern

Lesezeit: 2 Minuten
Partei(en): GRÜNE

S A C H S T A N D :

Antrag vom 21.01.2020, OF 1026/2 Betreff: Parken vor der Liegenschaft Bockenheimer Landstraße 92 verhindern Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten: durch die Installation eines rot/weißen Pollers die letzte Zufahrtsmöglichkeit von der Siesmayerstraße auf die städtische Freifläche vor der Liegenschaft Bockenheimer Landstraße 92 zu verhindern.

Begründung:

Vor der Liegenschaft Bockenheimer Landstraße 92 befindet sich eine städtische Freifläche die regelmäßig durch Fahrzeuge illegal beparkt wird. Es sind oftmals mehrere Fahrzeuge die auf der Fläche parken. Die Zu- und Abfahrt der Fahrzeuge erfolgt über die Siesmayerstraße an der Stelle, an dem sich ein von der Siesmayerstraße kommender Fahrradweg in in Richtung Bockenheimer Landstraße einfädelt. Da die Breite dieses Einfädelbereichs eine ausreichende Breite aufweist, wird es zur An- und Abfahrt für Fahrzeuge genutzt. Bei der stark befahrenen Siesmayerstraße, kann man sich leidlich vorstellen, was es bedeutet, wenn ein Fahrzeug diese unzulässige Zu- und Abfahrtsmöglichkeit nutzt. Gefährdet sind dadurch Fußgänger, Fahrradfahrer und auch der Fahrzeugverkehr auf der Siesmayerstraße. Bild: (c) A. VölkerBeratung im Ortsbeirat: 2

Beratungsergebnisse:

39. Sitzung des OBR 2 am 17.02.2020, TO II, TOP 12 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5798 2020 Die Vorlage OF 1026/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme