Umgestaltung der Eschersheimer Landstraße
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Bisheriger Verlauf
13.11.2015
02.12.2015
Vortrag des Magistrats
Umgestaltung der Eschersheimer Landstraße - Abschnitt 1: Am Weißen Stein - (nördlich) Hügelstraße Bau-/Finanzierungsvorlage
Details im PARLIS M_201_201513.11.2015
Vortrag des Magistrats
Umgestaltung der Eschersheimer Landstraße - Abschnitt 1: Am Weißen Stein - (nördlich) Hügelstraße Bau-/Finanzierungsvorlage
Details im PARLIS M_201_201502.12.2015
Partei(en): FDP
S A C H S T A N D :
Antrag vom 02.12.2015, OF 1026/9
Betreff: Umgestaltung der Eschersheimer Landstraße
Zur Umgestaltung der Eschersheimer Landstraße werden nur die Längsparkstreifen entlang der Bordsteinkanten markiert und als Kurzzeitparkplätze ausgewiesen, ein Schutzstreifen für Radfahrer markiert und eine punktuelle Lösung zur Verbesserung der Sicherheit an der Querung Am Lindenbaum realisiert. Auf weitere gestalterische Maßnahmen wird verzichtet. Begründung:
Im Rahmen der Umgestaltung der Eschersheimer Landstraße sollen nur vordringliche Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit und der Aufenthaltsqualität durchgeführt werden. Dazu zählen die Markierung von Längsparkstreifen und Schutzstreifen für Radfahrer sowie die Verbesserung der Querung Am Lindenbaum. Die im Rahmen der Umgestaltung durch die Aufhebung des eingeschränkten Halteverbots hinzu kommenden legalen Stellplätze werden von den anliegenden Geschäftsleuten und deren Kunden begrüßt. Diese Stellplätze sollten zumindest überwiegend als Kurzzeit-Parkplätze ausgewiesen werden, um zu vermeiden, dass sie von Pendlern als Park- & Ride-Plätze benutzt werden. Auf weitere gestalterische Maßnahmen sollte schon aufgrund der Haushaltslage verzichtet werden.Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 13.11.2015, M 201
Beratung im Ortsbeirat: 9
Beratungsergebnisse:
46. Sitzung des OBR 9 am 03.12.2015, TO I, TOP 32 Beschluss: 1. Der Vorlage M 201 wird zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 1327 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage OF 1026/9 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. 4 CDU, GRÜNE, SPD und fraktionslos gegen FDP und BFF (= Ablehnung) bei zwei Enthaltungen CDU zu 2. 4 CDU, GRÜNE, SPD und fraktionslos gegen FDP und BFF (= Kenntnis) bei zwei Enthaltungen CDU zu 3. 4 CDU, GRÜNE, SPD und fraktionslos gegen FDP und BFF (= Annahme) bei zwei Enthaltungen CDU