Lärm in der Stadt: Auch wer in der Innenstadt wohnt, ist nicht gegen Dauerlärm immun - hier: Dauerparty Fahrgasse/Fischerplätzchen
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Partei(en):GRÜNE•SPD
S A C H S T A N D :
Antrag vom 09.10.2023, OF 1027/1 Betreff: Lärm in der Stadt: Auch wer in der Innenstadt wohnt, ist nicht gegen Dauerlärm immun - hier: Dauerparty Fahrgasse/Fischerplätzchen Der Ortsbeirat möge gemäß §3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung (OM) an den Magistrat beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, 1. auf die aktuellen und bereits seit 2014 durchgeführten Lärmpegelmessungen in den Wohnungen am Fischerplätzchen nun angemessen und zeitnah zu reagieren. Dazu ist die Gastronomie im betroffenen Bereich zur Einhaltung der gesetzlichen Lärmvorschriften anzuhalten. Gegebenenfalls sind - wie in anderen Bereichen der Stadt auch - die Zeiten der Außengastronomie zeitlich zu begrenzen, sofern die Einhaltung der Lärmgrenzwerte nicht auf andere Weise erreicht werden kann. 2. durchzusetzen, dass die Sitzgelegenheiten in den Sommergärten außerhalb der Betriebszeiten der Außengastronomie nicht von Passantinnen und Passanten genutzt werden können. Auch hier haben Betriebe in anderen Bereichen Lösungen gefunden, um die unberechtigte und lärmintensive Weiternutzung der Sitzgelegenheiten durch Passantinnen und Passanten zu unterbinden. 3. bei entsprechender Beschwerdelage aktuelle Lärmmessungen durchführen zu lassen, um die tatsächlichen Lärmbelastungen der Cafés, Bars und Restaurants nachzuweisen, um später eventuelle Maßnahmen nach dem Hessischen Gaststättengesetz durchführen zu können. 4. bei der Erteilung von Sondernutzungserlaubnissen in diesem Bereich in Zukunft das nächtliche Ruhebedürfnis der Anwohnerinnen und Anwohner, gegebenenfalls durch entsprechende Auflagen oder zeitliche Begrenzungen, zu berücksichtigen.
Begründung:
Das Fischerplätzchen ist ein belebter Ort in der Innenstadt. Ziel vieler Bürgerinnen und Bürger sind insbesondere die ansässigen Bars, Cafés und Restaurants. Anwohnerinnen und Anwohner des Platzes beschweren sich jedoch über nächtliche Lärmbelästigung insbesondere durch die Nutzerinnen und Nutzer der Außengastronomie. Weiterhin sind die Bänke und Tische der Außengastronomie nachts nach Schließung der Restaurants für alle zugänglich und nutzbar. Dies führt jedoch wiederholt dazu, dass Betrunkene und andere Ruhestörer die Tische und Bänke nutzen und dadurch Lärmimmissionen verursachen. Die Beschwerdelage ist dem Magistrat seit 2014 bekannt. Unternommen wurde außer Lärmmessungen offenbar nichts, jedenfalls gibt es keine erkennbaren Ergebnisse. Dem Ordnungsamt vorgetragene Beschwerden wurden auch nach acht Wochen nicht beantwortet. Erst nach öffentlich vorgetragenen Beschwerden im Rahmen der Bürgerfragestunde des Ortsbeirats reagierte die zuständige Behörde.Hauptvorlage: Antrag vom 19.09.2023, OF 1004/1 Beratung im Ortsbeirat: 1
Beratungsergebnisse:
24. Sitzung des OBR 1 am 10.10.2023, TO I, TOP 27 Auf Wunsch von ÖkoLinX-ARL wird über den Antragstenor der Vorlage OF 1027/1 ziffernweise abgestimmt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4590 2023 1. Die Vorlage OF 1004/1 wird für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 1027/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Ziffer 1., 3. und 4.: Einstimmige Annahme Ziffer 2.: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE., BFF und Die Partei gegen ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung)