Bürgerfreundliche Entsorgung von saisonal anfallendem Laub und Grünschnitt
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Partei(en):CDU•GRÜNE
S A C H S T A N D :
Antrag vom 01.01.2023, OF 103/13 Betreff: Bürgerfreundliche Entsorgung von saisonal anfallendem Laub und Grünschnitt Der Ortsbeirat möge beschließen, den Magistrat der Stadt Frankfurt aufzufordern, dass vom städtischen Entsorgungsservice FES - In Straßen mit vielen Laubbäumen auf städtischen Grundstücken (z.B. Lochmühlstraße) geeignete Behältnisse in Größe von Streugutbehältern für fallendes Laub aufgestellt werden, die während der Saison regelmäßig geleert werden und - Privatpersonen die Möglichkeit haben, kostenlos zur Verfügung gestellte Papiersäcke mit Grünschnitt und Laub aus der saisonalen Gartenpflege zusammen mit der normalen Biotonne abfahren zu lassen.
Begründung:
Die Entsorgung der Biotonne, die im Normalfall 120 Liter beinhaltet, erfolgt in Nieder-Erlenbach alle 2 Wochen. Insbesondere im Frühjahr und Herbst reicht diese für die private Gartenpflege und schon gar nicht für zusätzliches Laub von Bäumen im öffentlichen Raum aus, so dass der anfallende Grünschnitt und das Laub teilweise für mehrere Wochen gelagert werden muss um über den normalen Zyklus der Biotonne entsorgt werden zu können. Laub, dass durch aufmerksame Anwohner bereits jetzt im öffentlichen Raum zusammengefegt wird, verteilt sich schnell wieder durch Wind oder den Fahrzeugverkehr. Es wäre zu begrüßen, wenn die Anwohner, die Laub im öffentlichen Raum zusammenfegen, dieses in geeigneten Behältern entsorgen können, ohne ihre eigene Biotonne damit füllen zu müssen. Des Weiteren sollte auch für privat anfallendes Laub und Grünschnitt die zeitnahe fachgerechte Entsorgung in eine Kompostierungsanlage über zusätzliche Papiersäcke ermöglicht werden. Eine größere oder gar zweite Biotonne ist aufgrund der nur saisonalen Nutzung in diesem Fall nicht zielführend.Beratung im Ortsbeirat: 13
Beratungsergebnisse:
17. Sitzung des OBR 13 am 17.01.2023, TO I, TOP 6 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3368 2023 Die Vorlage OF 103/13 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme