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Geschwindigkeitsüberschreitung in den Straßen: Thudichumstraße und Hausener Weg

Lesezeit: 3 Minuten
Partei(en): CDU

S A C H S T A N D :

Antrag vom 03.01.2012, OF 104/7 Betreff: Geschwindigkeitsüberschreitung in den Straßen: Thudichumstraße und Hausener Weg Der Ortsbeirat bitte den Magistrat, eine erneute Erhebung der Verkehrssituation in Bezug auf Geschwindigkeitsüberschreitungen im Bereich "Thudichumstr./Hausener Weg" vorzunehmen und bei Bestätigung von permanent signifikanten Geschwindigkeitsüberschreitungen eine in regelmäßigen Abständen mobile Geschwindigkeitsmessung ("Blitzer"), über einen länegren Zeit, aufzustellen.

Begründung:

Die Thudichumstrasse, welche fließend in die Straße "Hausener Weg" übergeht, ist ein hochfrequentierter Verkehrsstraße über ca. 1 km Länge. Die maximale Geschwindigkeit beträgt 50 km/h. Insbesondere zu den Stoßzeiten (vormittags 07.00 - 10.00 Uhr) und spätnachmittags (16.00 Uhr -19.00 Uhr) besteht auf dem Abschnitt, u.a. durch den Berufsverkehr, eine hohe Frequentierung des Verkehrs. In praktisch allen Abschnitten der Strasse befinden sich unmittelbar angrenzende Wohnungen, Einzelhandelsgeschäfte und zwei Supermärkte sowie das in der Nähe ansässige Sozial- und Rehazentrum West in der Alexanderstr. Gleichzeitig sind die beiden Straßen als Schulwege eingetragen. Aus den o.a. Gründen, wurden in den vergangenen Jahren verschiedene Maßnahmen, wie Geschwindigkeitwarntafeln usw. getroffen, um die Kraftfahrzeugfahrer auf die Einhaltung der Regelgeschwindigeit zu erinnern. Nunmehr kammen wiederholt mehrere Beschwerden durch Anwohner und Passanten, dass die Geschwindigkeitsüberschreitungen in den letzter Wochen stark zugenommen hätten. Durch die Überschreitungen der Regelgeschwindigeit ist ein hohes Maß an Gefährdung vorhanden. Ebenso werden die dadurch verursachte Emission im Bezug auf Lärm und Abgase erhöht. Aus diesem Grund ist eine Erhebung "Ist-Status" mit einer "Black-Box" erforderlich. Sollte sich hierbei eine Bestätigung von permanent signifikanten Geschwindigkeitsüberschreitungen ergeben, sind in regelmäßigen Abständen (über einen längeren Zeitraum) mobile Geschwindigkeitsmessung ("Blitzer") aufzustellen.Beratung im Ortsbeirat: 7

Beratungsergebnisse:

8. Sitzung des OBR 7 am 17.01.2012, TO I, TOP 16 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 785 2012 Die Vorlage OF 104/7 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Tenor und im letzten Satz der Begründung jeweils der letzte Teil ab "eine in regelmäßigen Abständen. ." durch die Worte "geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um diese zu unterbinden" ersetzt wird. Abstimmung: Einstimmige Annahme