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Gewerbeflächen in der August-Schanz-Straße schützen

Lesezeit: 3 Minuten

Bisheriger Verlauf

07.02.2023

Anregung Ortsbeirat

Zukunft des Gewerbegebietes August-Schanz-Straße

Details im PARLIS OM_3499_2023
02.12.2024

Stellungnahme des Magistrats

Zukunft des Gewerbegebietes August-Schanz-Straße

Details im PARLIS ST_1990_2024
05.05.2025

Antrag Ortsbeirat

Gewerbeflächen in der August-Schanz-Straße schützen

Details im PARLIS OF_1042-10_2025
20.05.2025

Anregung Ortsbeirat

Gewerbeflächen in der August-Schanz-Straße schützen

Details im PARLIS OM_6952_2025
Reflexions-Analyse
Partei(en): CDU

S A C H S T A N D :

Antrag vom 05.05.2025, OF 1042/10

Betreff: Gewerbeflächen in der August-Schanz-Straße schützen
Vorgang: OM 3499/23 OBR 10; ST 1990/24 Der Ortsbeirat 10 möge beschließen: Der Stellungnahme des Magistrats vom 02.12.2024 (ST 1990) ist unter anderem zu entnehmen: ,,Das Gewerbegebiet "August-Schanz-Straße" ist vorrangig durch kleine und mittlere Handwerksbetriebe sowie durch Unternehmen des Dienstleistungs- und verarbeitenden Gewerbes geprägt. Hinzu kommen einzelne Betriebe des Lebensmitteleinzelhandels, mehrere Anlagen für sportliche Zwecke sowie eine Vergnügungsstätte. ... Angesichts des Mangels an aktivierbaren Gewerbeflächen in Frankfurt am Main ist darauf hinzuwirken, dass in einem engen Dialog mit den Eigentümern von Liegenschaften im Gebiet eine zielkonforme Nutzung von vakanten Grundstücken zugunsten der auf ebendiese Standorte angewiesenen Nutzungen erfolgt. Darüber hinaus ist zu prüfen, inwieweit eine Überbauung der bestehenden eingeschossigen Objekte im Sinne einer Vertikalisierung von Handwerk und verarbeitendem Gewerbe umsetzbar sein könnte." Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten: Wie die Gewerbeflächen in der August-Schanz-Straße besser und nachvollziehbarer geschützt werden können, welche angedachten Prüfungen des Magistrates gemäß der ST1990 vom 02.12.2024 begonnen wurden und mit welchem Ergebnis, warum die Möglochkeiten für Discounter in der August-Schanz-Straße im Bebauungsplan begrenzt werden, andere weitgehende Nutzungen jedoch nicht?

dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 07.02.2023, OM 3499
Stellungnahme des Magistrats vom 02.12.2024, ST 1990
Beratung im Ortsbeirat: 10

Beratungsergebnisse:

39. Sitzung des OBR 10 am 20.05.2025, TO I, TOP 11 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6952 2025 Die Vorlage OF 1042/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung GRÜNE und AfD