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Höchst: Elektroschrott im Wertstoffhof Breuerwiesenstraße

Lesezeit: 2 Minuten

Bisheriger Verlauf

22.06.2014

Antrag Ortsbeirat

Höchst: Elektroschrott im Wertstoffhof Breuerwiesenstraße

Details im PARLIS OF_1048-6_2014
08.07.2014

Auskunftsersuchen

Höchst: Elektroschrott im Wertstoffhof Breuerwiesenstraße

Details im PARLIS V_1063_2014
Partei(en): CDU

S A C H S T A N D :

Antrag vom 22.06.2014, OF 1048/6

Betreff: Höchst: Elektroschrott im Wertstoffhof Breuerwiesenstraße
Im Frühjahr 2014 haben mehrere Fernsehdokumentationen* eindrucksvoll gezeigt, wie in Industrieländern mit Elektroschrott umgegangen wird. Laut Erhebungen landen von den 50 Millionen Tonnen Elektroschrott (Computer, Fernseher, Kühlschränke etc.) nur ca. 25% in den offiziellen Recycling-Anlagen. Der Ortsbeirat bittet den Magistrat daher um Beantwortung folgender fragen: - Ist dem Magistrat bekannt, dass aus dem Wertstoffhof Breuerwiesenstraße Elektroschrott entwendet wird, in dem Fahrzeuge - die den Hof befahren - nicht entladen, sondern beladen. - Wie möchte der Magistrat in dem Zusammenhang verhindern, dass Elektroschrott entwendet wird und somit sicherstellen, dass zumindest für den Ortsbeiratsbezirk 6 der Schrott in den offiziellen Anlagen ankommt. - Wie hoch ist derzeit die Menge in Tonnen an Elektroschrott, die aus dem Wertstoffhof zu den Recycling-Anlagen pro Jahr transportiert wird.

Begründung:

Täglich ist am Wertstoffhof Höchst zu beobachten, dass Kleintransporter auf dem Hof nicht entladen, sondern den Elektroschrott aus den Entsorgungscontainern holen und einpacken. Die Schrottsammler sind meist sogar behilflich, dem Bürger die Elektrogeräte aus dem Auto zu holen. Dies kann, zu jeder Zeit, mit einer augenscheinlichen Stichprobe nachgeprüft werden. Die Stadt Frankfurt könnte gemeinsam mit der FES Maßnahmen ergreifen und somit einen erheblichen Beitrag zum Umweltschutz leisten.
Beratung im Ortsbeirat: 6

Beratungsergebnisse:

32. Sitzung des OBR 6 am 08.07.2014, TO I, TOP 13 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1063 2014 Die Vorlage OF 1048/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme