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Geschwindigkeit in der Oeserstraße entlang der Siedlung Neufeld ist zu hoch

Lesezeit: 3 Minuten
Partei(en): SPD

S A C H S T A N D :

Antrag vom 15.06.2014, OF 1051/6 Betreff: Geschwindigkeit in der Oeserstraße entlang der Siedlung Neufeld ist zu hoch Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird aufgefordert, 1. zu prüfen und zu berichten, wie eine Verringerung der zulässigen Geschwindigkeit in diesem Bereich der Oeserstraße durchgeführt werden kann und bis zu welcher Geschwindigkeit reduziert werden kann (40 km/h oder auch 30 km/h), 2. die Geschwindigkeit auf der Oeserstraße an einer geeigneten Stelle an der Siedlung Neufeld zu kontrollieren.

Begründung:

Die Oeserstraße verläuft von der Messe her kommend bis nach Nied schnurgerade durch Kleingärten und den Niedwald. Am Beginn des Walds liegt die Siedlung Neufeld an der einen Seite der Straße. Hier wird nach Berichten von Anwohnern oftmals zu schnell gefahren bzw. sogar gerast. Dort wo die Oeserstraße sonst durch bewohntes Gebiet führt, ist die Geschwindigkeit bereits auf 40 km/h reduziert (Eisenbahnersiedlung bis zum Friedhof in Nied) bzw. sogar auf 30 km/h (S-Bahn bis Nied-Brücke). Auf der am Neufeld in die Oeserstraße einmündenden Waldschulstraße sind auch nur 30 km/h erlaubt. Im genannten Bereich der Oeserstraße, wo ja auch Wohnhäuser an der Straße liegen und ein Bürgersteig an der Straße entlangführt, ist eine Reduzierung des Tempos sicher auch angebracht und auch angemessen. Auch regelmäßige Kontrollen der Geschwindigkeit sind sinnvoll, um das Rasen hier zu unterbinden.Beratung im Ortsbeirat: 6

Beratungsergebnisse:

32. Sitzung des OBR 6 am 08.07.2014, TO I, TOP 16 Auf Wunsch der CDU-Fraktion wird über den Antragstenor der Vorlage OF 1051/6 ziffernweise abgestimmt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3273 2014 1. Die Ziffer 1. der Vorlage OF 1051/6 wird abgelehnt. 2. Die Ziffer 2. der Vorlage OF 1051/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1.: CDU, REP und FDP gegen SPD, GRÜNE, LINKE. und FREIE WÄHLER (= Annahme) zu 2.: Annahme bei Enthaltung FREIE WÄHLER und REP