Warum soll der geplante Neubau in der Henriette-Fürth-Straße genehmigungsfähig sein?
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Partei(en):SPD
S A C H S T A N D :
Antrag vom 16.06.2024, OF 1053/6 Betreff: Warum soll der geplante Neubau in der Henriette-Fürth-Straße genehmigungsfähig sein? Am 10. Oktober 2023 stellte die Nassauische Heimstätte im Ortsbeirat 6 ihre umfangreichen Baupläne für die Henriette-Fürth-Straße vor. Dabei sind viele Fragen offen geblieben, bzw. gemachte Angaben ließen sich nicht verifizieren. Zudem wurde angegeben, dass der Magistrat die Auffassung vertritt, das geplante Bauvorhaben sei nach § 34 BauGB genehmigungsfähig. Aufgrund der Ortskundigkeit der Mitglieder des Ortsbeirates bestehen hieran erhebliche Zweifel. Vor diesem Hintergrund möge der Ortsbeirat beschließen, den Magistrat aufzufordern, a) zu den folgenden Fragen Auskunft zu erteilen: - Hat der Magistrat hinreichend erwogen, dass bei der Beurteilung der Frage, ob sich ein Vorhaben in die näherer Umgebung einfügt (§ 34 Abs. 1 Satz 1 BauGB), zu berücksichtigen ist, dass es sich bei dem Bereich der Henriette-Fürth-Straße um eine sehr intensive Wohnbebauung handelt, die in den letzten Jahren bereits weiter verdichtet wurde, und Freiflächen, die dem Erholungs- und Begegnungsbedürfnis der Anwohnerschaft dienen und die als Spielplatz genutzt werden, der vorhandenen Wohnbebauung dienen, sodass deren Beseitigung gerade nicht dem Rücksichtnahmegebot des § 34 Abs. 1 BauGB entspräche (vgl.: Battis/Krautzberger/Löhr/Mitschang/Reidt, 15. Aufl. 2022, BauGB § 34 Rn. 32)? Es wäre ein falsches Normenverständnis, davon auszugehen, dass § 34 BauGB einfach eine Fortführung Nachbarbebauung erlaube. - Hat der Magistrat hinreichend berücksichtigt, dass die Bewohnerinnen und Bewohner der Siedlung Henriette-Fürth-Straße bereits jetzt mit den sozialen Folgen einer zu dichten Wohnbebauung zu kämpfen haben, was sich auch in den Anträgen des Ortsbeirates 6 widerspiegelt, für dieses Quartier eine angemessene soziale Betreuung bereitzustellen? - Ist eine Erschließung des Bauvorhabens gesichert, obwohl bereits jetzt durch eine hohe Last des ruhendes Verkehrs und enger Straßen kaum gewährleistet ist, dass Anwohnerinnen und Anwohner durch die schlechte Anbindung an den öffentlichen Nahverkehr ihre Fahrzeuge in zumutbarer Entfernung zu ihren Wohnhäusern abstellen können, geschweige denn Rettungsfahrzeuge unbehindert an den Einsatzort gelangen? Wie und wo werden die durch das Vorhaben wegfallenden Stellplätze für PKW kompensiert? - Sollte es zur Fertigstellung des Vorhabens kommen, ist es beabsichtigt, zeitgleich mit der Fertigstellung einen verbesserten öffentlichen Personennahverkehr bereitzustellen, sodass gewährleistet ist, dass auch Schichtarbeiterinnen und Schichtarbeiter angemessen zu ihrem Arbeitsplatz kommen und wieder nach Hause? - Bei wem hat sich der Vorhabenträger konkret erkundigt, um Auskunft darüber zu erhalten, ob die bestehende Bildungsinfrastruktur, insbesondere die Minna-Specht-Schule, über die erforderlichen Kapazitäten verfügt, um die weiteren Kinder, die aufgrund des Vorhabens zu erwarten sind, angemessen zu beschulen. Eine entsprechende Angabe des Vorhabenträgers gegenüber dem Ortsbeirat 6 konnte von den zuständigen Stellen des Magistrats nicht bestätigt werden. - Durch welche Vorkehrungen ist verfahrensrechtlich sichergestellt, dass in dem weiteren Genehmigungsprozess die Belange der Mieterinnen und der Mieter der Wohnhäuser in der Henriette-Fürth-Straße durch eine unmittelbare Beteiligung angemessen berücksichtigt werden? - Welche Vorkehrungen trifft die Stadt Frankfurt, damit ausreichend Betreuungs- und Schulplätze nach Fertigstellung des Vorhabens und mit Einzug der Bewohner vorhanden sind, und wie wird die Nahversorgung der Bewohner in ausreichendem Maße sichergestellt? b) den Vorhabenträger in einer Nebenbestimmung zumindest aufzufordern, die in der Wohnanlage vorhandenen Spielplätze, die lediglich aus einer kleinen Sandkiste und einem Schaukelelement bestehen, zu vollwertigen Spielplatz mit einem höheren Spiel- und Freizeitwert für die Kinder auszubauen.
Begründung:
Bei der Errichtung von den Arbeiterquartieren an den Stadträndern in den 1920er Jahren war es Ziel, den Bewohnerinnen und Bewohnern dieser Stadtteile gesunde Wohnverhältnisse zu gewähren. Diese Ziele sind, nachdem die unmittelbaren Kriegsfolgen bewältigt waren, in den 1960er und 1970er Jahren weiter verfolgt worden. Daran muss festgehalten werden, auch wenn es gilt, bestehende Wohnungsnot zu beseitigen. Ansonsten besteht die Gefahr der Verstätigung sozialer Benachteiligung. Bereits jetzt darf dieses Bemühen einer modernen und sozialen Wohnungspolitik in Bezug auf die Henriette-Fürth-Straße als gefährdet angesehen werden. Das Vorhaben in der Henriette-Fürth-Straße würde die bestehende Wohnbebauung weiter verdichten und damit bestehende Herausforderungen weiter verschärfen. Das Vorhaben nimmt daher nicht angemesse Rücksicht auf die Interessen der bereits vorhandenen Nachbarschaft. Nach Informationen des Ortsbeirates hat der Vorhabenträger bereits mit der Genehmigungsbehörde der Stadt Kontakt aufgenommen und dabei wurde ihm signalisiert, dass die Stadt trotz der aus dem Antrag ersichtlichen schwerwiegenden Bedenken hinsichtlich der Rechtmäßigkeit des Vorhabens, keine Bedenken hat. Der Antrag ist darauf gerichtet, die Erwägungsgründe hierfür offenzulegen, um diese auf ihre Richtigkeit überprüfen zu können.Beratung im Ortsbeirat: 6
Beratungsergebnisse:
31. Sitzung des OBR 6 am 25.06.2024, TO I, TOP 37 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5659 2024 Die Vorlage OF 1053/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme