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Verkehrsberuhigter Bereich im Azaleenweg

Lesezeit: 2 Minuten
Partei(en): SPD

S A C H S T A N D :

Antrag vom 13.10.2020, OF 1055/10 Betreff: Verkehrsberuhigter Bereich im Azaleenweg Der Azaleenweg ist eine Sackgasse innerhalb reiner Wohnbebauung. Alle Verkehrsteil-nehmer nutzen die gleiche verfügbare Wegefläche. Separate Gehwege sind nicht vorhanden. Somit sind die baulichen Voraussetzungen für einen Verkehrsberuhigten Bereich bereits vorhanden. Das Nichtvorhandensein von Gehwegen erfordert sogar die Umwidmung. Da Fußgänger und Autos in einer Tempo 30-Zone getrennt werden, können insbesondere Kinder den Unterschied zu einem Verkehrsberuhigten Bereich nicht verstehen. Dies vorausgeschickt möge der Ortsbeirat beschließen: Der Magistrat wird gebeten den Azaleenweg in eine Verkehrsberuhigte Zone umzuwidmen und diese dann mit den Zeichen 325.1 und 325.2 zu kennzeichnen.Beratung im Ortsbeirat: 10

Beratungsergebnisse:

44. Sitzung des OBR 10 am 27.10.2020, TO II, TOP 1 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6768 2020 Die Vorlage OF 1055/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme