Querungssituation an der Kreuzung Ammelburgstraße/Bertramstraße verbessern
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Bisheriger Verlauf
23.01.2025
12.05.2025
10.06.2025
18.08.2025
Ortsbeirat Magistratsvorlage
Prüfung der Querungssituation an der Kreuzung Ammelburgstraße/Bertramstraße für Fußgänger*innen
Details im PARLIS OM_6411_2025Stellungnahme des Magistrats
Prüfung der Querungssituation an der Kreuzung Ammelburgstraße/Bertramstraße für Fußgänger*innen
Details im PARLIS ST_769_2025Antrag Ortsbeirat
Querungssituation an der Kreuzung Ammelburgstraße/Bertramstraße verbessern
Details im PARLIS OF_1040-9_2025Antrag Ortsbeirat
Querungssituation an der Kreuzung Ammelburgstraße/Bertramstraße verbessern
Details im PARLIS OF_1058-9_202523.01.2025
Anregung Ortsbeirat
Prüfung der Querungssituation an der Kreuzung Ammelburgstraße/Bertramstraße für Fußgänger*innen
Details im PARLIS OM_6411_202512.05.2025
Stellungnahme des Magistrats
Prüfung der Querungssituation an der Kreuzung Ammelburgstraße/Bertramstraße für Fußgänger*innen
Details im PARLIS ST_769_202510.06.2025
Antrag Ortsbeirat
Querungssituation an der Kreuzung Ammelburgstraße/Bertramstraße verbessern
Details im PARLIS OF_1040-9_202518.08.2025
Antrag Ortsbeirat
Querungssituation an der Kreuzung Ammelburgstraße/Bertramstraße verbessern
Details im PARLIS OF_1058-9_2025 Partei(en): GRÜNE
S A C H S T A N D :
Antrag vom 18.08.2025, OF 1058/9
Betreff: Querungssituation an der Kreuzung Ammelburgstraße/Bertramstraße verbessern
Vorgang: OM 6411/25 OBR 9; ST 769/25 Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, im Bereich der Kreuzung Ammelburgstraße / Bertramstraße entsprechend dem positiven Prüfergebnis des Magistrats nun Gehwegvorstreckungen und eine Mittelinsel zu planen und einzurichten. Dies ist besonders dringlich angesichts der inzwischen begonnenen Kanalbauarbeiten in der Bertramstraße, die auch diese Kreuzung betreffen. Nach deren Abschluss könnte durch eine angepasste Markierung bereits schnell eine Verbesserung umgesetzt werden, ohne zusätzliche Kosten zu erzeugen. Bei der weiteren Planung sollte auch die Radfahrbüro einbezogen werden, da der hier ausgewiesene Schulradweg ebenfalls durch diese unübersichtliche Stelle führt und die baulichen Maßnahmen auch die Sicherheit des Radverkehrs verbessern können. Das Radfahrbüro hat wiederholt gezeigt, wie bereits mit straßenverkehrsbehördlichen Anordnungen deutliche Verbesserungen möglich sind und gelungene Planungen erarbeitet, von denen alle Verkehrsteilnehmenden profitieren. Darüber hinaus wird der Magistrat gebeten, trotz der vorgebrachten Argumente noch einmal die Einrichtung eines Fußgängerüberwegs zu prüfen, da die Ammelburgstraße und die Bertramstraße beiderseits der Kreuzung als Schulwege ausgewiesen sind und die Richtlinien für die Anlage und Ausstattung von Fußgängerüberwegen (R-FGÜ 2.1 (3)) ausdrücklich Ausnahmemöglichkeiten in Tempo-30-Zonen vorsehen. Begründung:
Der Magistrat bestätigt in ST 769/25, dass die Querungssituation durch Gehwegvorstreckungen und Verkehrsinseln optimiert werden kann. Diese sinnvollen Maßnahmen sollten nun konkret zur Umsetzung gebracht. Die Argumentation des Magistrats zum möglichen Fußgängerüberweg lässt Fragen offen: "Grundsätzlich entbehrlich" bedeutet nicht "ausgeschlossen". Die Richtlinien für die Anlage und Ausstattung von Fußgängerüberwegen sehen ausdrücklich Ausnahmen bei Schulwegen vor. Da sowohl die Ammelburgstraße als auch die Bertramstraße als Schulwege ausgewiesen sind, wäre dazu noch Stellung zu beziehen. Zusätzlich führt auch der ausgewiesene Schulradweg durch diese Kreuzung, was die Notwendigkeit sicherer Sichtbeziehungen und klarer Verkehrsführung unterstreicht. Mit den vorgeschlagenen baulichen Maßnahmen würde eine sichere Querungsstelle entstehen, die es rechtfertigt, sowohl den Schulwegplan zu aktualisieren als auch einen Fußgängerüberweg einzurichten. Es ist gut, dass trotz der gefährlichen Situation noch kein Unfall für diese Kreuzung in die Statistik eingegangen ist. Die Erwähnung dieser Tatsache in der Stellungnahme verwundert jedoch: Die R-FGÜ nennen Unfallhäufungen ausschließlich als Kriterium für die Nachrüstung bestehender Übergänge. Die Anordnung neuer Fußgängerüberwege erfolgt nicht auf Basis von Unfallstatistiken.Hauptvorlage: Antrag vom 10.06.2025, OF 1040/9
dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 23.01.2025, OM 6411
Stellungnahme des Magistrats vom 12.05.2025, ST 769 Beratung im Ortsbeirat: 9